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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige es geht um ein Browsergame (onlinespiel) welches rein über den Browser gespielt werden kann. Es ist bekannt dass echte Autonamen wie "Volkswagen" oder "BMW" bzw. "Golf III" etc. nicht benutzt werden dürfen. Auch keine Autobilder aus bekannten spielen wie z.B. "Need for Speed". Darf man aber dem Benutzer, der das Browsergame spielt eine Funktion anbieten, die es ermöglicht sogenannte "Eigene Grafikpackete" zu benutzen, die dann auch anderen Spielern angeboten werden können UND in dem Spiel zur Auswahl als "Inoffizielle Grafikpackete" angeboten werden? In den Grafikpacketen währen aber dann die Bilder aus dem anderen Spiel und zusätzlich die Namen. Ist es möglich so etwas zu machen ohne das man selbst oder der Spieler der soetwas anbietet in begrängnis kommt? Lieben Gruß Avaris |
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| Wenn Rechte verletzt werden ist es egal, wer es tut. Der Betreiber wird wohl immer erstmal primär dafür haften.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wenn sich die Nachfrage in Grenzen hält, kann der Betreiber auch alle ankommenden Pakete vor Veröffentlichung erstmal überprüfen. Dadurch kann er verdächtige Pakete ausschließen. |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: autos, bilder, brwosergame, namen, spiel |
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| Datenschutz und der Hinweis auf ein "Tracking" innerhalb einer Webseite | bier-tier | Verantwortlichkeit für Inhalte | 4 | 23.03.2010 14:33 |
| Bilder als Texturen in einem Spiel verwenden? | Nonuna | Urheberrecht | 3 | 22.08.2008 18:27 |
| "gerende" Bilder | Sky-Dragon | Urheberrecht | 3 | 24.05.2008 18:28 |
| verlinkung auf "rechtwidrige" DJ Mixe - user generated content | Bob2008 | Recht - MP3 & Tauschbörsen | 5 | 13.02.2008 21:19 |
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