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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Vielen Dank im voraus. |
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| Da B zunächst im Recht ist (Ausschluss der Gewährleistung schließt keine Sachmängelhaftung aus), hat B mit seiner Aussage sogar recht. A könnte die Bewertung löschen lassen, wenn sie ungerechtfertigt ist (was ich persönlich nicht finde). Dann könnte A auch Schadensersatz verlangen, wenn ein nachweislicher Schaden entstanden ist - und nur dann. Was Rufmord oder Beleidigung angeht würde ich A gar keine Chancen geben - im Gegenteil, damit würde A sich nur "lächerlich" machen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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MfG SK |
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| http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html Die Verantwortung für Sachmängel kann man nicht ausschließen. Die Garantie allerdings schon. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wenn ich bei eBay ein paar Schuhe kaufen würde, bei der in der Artikelbeschreibung in etwa so was steht: "Neu und ungetragen." und die Schuhe haben Mängel (Flecken) würde ich auch reklamieren. Wie aaky schon geschrieben hat, Sachmängel kann man auch als Privatverkäufer nicht ausschließen. Sonst könnte jeder private Verkäufer sein Zeug hoch loben, und wenn er es verkauft hat sagen Ätsch Privatverkauf. Damit wäre doch einem möglichen Betrug Tür und Tor geöffnet! Und mal ganz ehrlich. Den versuchten Deal: "positive Bewertung, dann Geld zurück" halte ich für sehr ungeschickt.
__________________ LG Question |
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