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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2008, 00:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2008
Beiträge: 2
Standard Negative Bewertung trotz Kaufpreisrückerstattung


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Folgender hypothetischer Fall: Verkäufer A (privat) verkauft in einem Online-Auktionshaus z. B. ein Paar Schuhe, welche er als neuwertig ausgibt, weil Preiszettel noch dran und keine Tragespuren zu sehen sind. Käufer B ersteigert die Ware und reklamiert dann, weil Flecken auf dem Schuh seien. A gibt an davon nichts gewusst zu haben und bittet um einen Nachweis, welcher B in Form eines Bilds zusendet. A ist bereit, den Kaufpreis zu erstatten aber B verlangt Kaufpreiserstattung plus Portokosten. A weist darauf hin, dass er Privatverkäufer sei und gar keine Gewährleistung bieten müsse, was er ja auch in seiner Auktion ausgeschrieben habe. B bleibt aber stur und verlangt diese. A bietet darauf hin an bei einer vorab getätigten positiven Bewertung den Gesamtpreis zurück zu überweisen, was B abschlägt und schreibt, dass er erst bewerte, wenn er sein Geld zurück bekommen habe. Daraufhin überweist A, um seinen Käufer milde zu stimmen, den Kaufpreis und erhält als Dank eine negative Bewertung von B, in welcher ihm auch noch Erpressung unterstellt wird. Wie könnte A hier vorgehen, um die ungerechtfertigte Bewertung aus seinem sonst makellosen Bewertungsprofil entfernt zu bekommen? Könnte er B wegen Rufmord oder Beleidigung verklagen? Wie sieht es aus mit Schadensersatz?

Vielen Dank im voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.10.2008, 09:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Negative Bewertung trotz Kaufpreisrückerstattung

Da B zunächst im Recht ist (Ausschluss der Gewährleistung schließt keine Sachmängelhaftung aus), hat B mit seiner Aussage sogar recht.

A könnte die Bewertung löschen lassen, wenn sie ungerechtfertigt ist (was ich persönlich nicht finde). Dann könnte A auch Schadensersatz verlangen, wenn ein nachweislicher Schaden entstanden ist - und nur dann.

Was Rufmord oder Beleidigung angeht würde ich A gar keine Chancen geben - im Gegenteil, damit würde A sich nur "lächerlich" machen.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 16.10.2008, 18:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Negative Bewertung trotz Kaufpreisrückerstattung

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Da B zunächst im Recht ist (Ausschluss der Gewährleistung schließt keine Sachmängelhaftung aus), hat B mit seiner Aussage sogar recht.
Huch! Ich dachte, dass dies identisch sei und dass Privatverkäufer nur dann haften müssten, wenn sie offensichtliche Mängel verschwiegen hätten. Unter Gewährleistung versteht man doch die Haftung des Verkäufers für Sachmängel der Ware? Genau dies wurde ja ausdrücklich ausgeschlossen.

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
A könnte die Bewertung löschen lassen, wenn sie ungerechtfertigt ist (was ich persönlich nicht finde).
Jemanden in einer Bewertung öffentlich als Erpresser zu beschimpfen ist demnach gerechtfertigt. Nun ja... Aber wie sieht es nun aus mit der Sachmangelhaftung? Muss der Privatverkäufer den Kaufpreis trotz ausdrücklichem Gewährleistungsausschluss komplett erstatten und das Hin- und Rückporto noch dazu? Damit ist der Ausschluss von Umtausch und Gewährleistung ja eine Farce und Käufer können jetzt mit ihrer ersteigerten Ware machen was sie wollen, sie dann zurücksenden und das bezahlte Geld wieder einfordern... Ich dachte es heißt "gekauft wie gesehen".

MfG
SK
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  #4 (permalink)  
Alt 16.10.2008, 20:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Negative Bewertung trotz Kaufpreisrückerstattung

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

Die Verantwortung für Sachmängel kann man nicht ausschließen. Die Garantie allerdings schon.
Zitat:
Jemanden in einer Bewertung öffentlich als Erpresser zu beschimpfen ist demnach gerechtfertigt. Nun ja...
Woher soll ich wissen was in der Bewertung stand? Außerdem habe ich auch von gerechtfertigten Bewertungen gesprochen. Man kanns auch echt übertreiben ...
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  #5 (permalink)  
Alt 28.11.2009, 16:31
Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 61
Standard AW: Negative Bewertung trotz Kaufpreisrückerstattung

Wenn ich bei eBay ein paar Schuhe kaufen würde, bei der in der Artikelbeschreibung in etwa so was steht: "Neu und ungetragen." und die Schuhe haben Mängel (Flecken) würde ich auch reklamieren.

Wie aaky schon geschrieben hat, Sachmängel kann man auch als Privatverkäufer nicht ausschließen.
Sonst könnte jeder private Verkäufer sein Zeug hoch loben, und wenn er es verkauft hat sagen Ätsch Privatverkauf.
Damit wäre doch einem möglichen Betrug Tür und Tor geöffnet!

Und mal ganz ehrlich.
Den versuchten Deal: "positive Bewertung, dann Geld zurück" halte ich für sehr ungeschickt.
__________________
LG Question
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