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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2008, 15:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 5
Standard Darf eine Person KFZ-Kennzeichen im Internet veröffentlichen?


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Hallo,

angenommen, Person X möchte im Internet div. KFZ-Kennzeichen veröffentlichen, ohne der Zustimmung der Besitzer. Es werden keine Menschen abgebildet, nur das Kennzeichen und ggf. das Auto das da mit dranhängt

Darunter schreibt Person X dann z.B. "Und hier haben wir wieder einen Profiparker. Der Besitzer ist wohl der Meinung, sein Benz braucht zwei Parkplätze". Das ganze dann mit nem "Beweisfoto". Person X möchte nämlich eine Art Verkehrssünder-Pranger ins Internet stellen (Blinkmuffel, "Park-Profis", Raser, Schleicher...) mit dem Clou, das KFZ-Zeichen anzuprangern.

Am Anfang der Seite hat Herr X ein Disclaimer geplant, der den Besucher der Seite darüber informiert dass dies nur die Meinung von Herrn X der Geschehnisse sind. Ausserdem wird das KFZ-Kennzeichen auf Wunsch eines Betroffenen entfernen..

Ist das erlaubt? oder Müsste X mit Konsequenzen rechnen?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2008, 22:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Darf eine Person KFZ-Kennzeichen im Internet veröffentlichen?

Meiner Meinung nach sind polizeiliche Kennzeichen an Fahrzeugen auch pesönliche Daten. Eine Bekanntgabe oder Verwendung würde somit gegen den Datenschutz verstoßen. Außerdem würde ich eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte sehen ("Unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist")
Zitat:
Darunter schreibt Person X dann z.B. "Und hier haben wir wieder einen Profiparker. Der Besitzer ist wohl der Meinung, sein Benz braucht zwei Parkplätze". Das ganze dann mit nem "Beweisfoto". Person X möchte nämlich eine Art Verkehrssünder-Pranger ins Internet stellen (Blinkmuffel, "Park-Profis", Raser, Schleicher...) mit dem Clou, das KFZ-Zeichen anzuprangern.
Dies ist eine persönliche Meinung und nicht Aufgabe eines Normalbürgers. Solche Verstöße zu ahnden und zu bestrafen obliegt in unsere Gesellschaft und unserem Rechtssystem einzig und allein dem Staat und den ausführenden Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft ...) Die haben die Mittel, Möglichkeiten und rechtlich zulässigen Beweismittel.
Wer sagt denn, das auf diese Weise nicht einfach Bilder manipuliert werden, nur um jemanden in ein schlechtes Licht zu rücken.
Zitat:
mit dem Clou
Das würde ich eher als Rufmord bezeichnen
Zitat:
Ist das erlaubt?
Meiner Meinung nach nein.
Zitat:
oder Müsste X mit Konsequenzen rechnen?
Meiner Meinung nach ja.
Zitat:
Am Anfang der Seite hat Herr X ein Disclaimer geplant, der den Besucher der Seite darüber informiert dass dies nur die Meinung von Herrn X der Geschehnisse sind. Ausserdem wird das KFZ-Kennzeichen auf Wunsch eines Betroffenen entfernen..
Und das ist so nutzlos wie das Brett vorm Kopf - sobald man die Daten veröffentlicht, werden die Rechte verletzt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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