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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Guten Tag folgender Fall wurde im Netz gefunden: FirmaX hat diverse Markenrechte auf ihren Namen (Deutschland), selbstverständlich auch fast alle TLDs. Im Madrid Express konnte kein Eintrag zum Firmennamen erfolgen. Person A hat als Privatperson in der Landrush-Phase für .asia domains eine domain (FirmaX.asia) beantragt und in der anschliessenden Versteigerung zufällig den Zuschlag erhalten, hat gezahlt, und ist als Besitzer der Domain eingetragen. Nun klagt FirmaX auf Herausgabe der domain + Zahlung der RA-Kosten. Person A beruft sich auf ´Chancengleichheit´ zum Zeitpunkt der Landrush-Phase, da FirmaX versäumt hat, in der Sunrise-Phase ihren Anspruch nachzuweisen und dann auch geltend zu machen, und, letztendlich in der Landrush-Phase einfach zu wenig geboten zu haben. Person A hat zum Zeitpunkt des anwaltlichen Schreibens eben diese domain bei einer bekannten Domain-Verkaufs-Plattform zum Verkauf ausgeschrieben. Die Domain hat keinen spezifischen Content, lediglich die übliche Werbung und Aufmachung der Verkaufsplattform wird dargestellt. a) Kann Person A die Domain weiterhin an jede beliebige Person verkaufen? b) Hat FirmaX tatsächlich einen Anspruch auf Übertragung + RA-Kosten? c) Mit welchen Kosten hat Person A im schlimmsten Fall zu rechnen? Ich freue mich auf eure Meinungen, beste Grüße Gorka |
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| Ich nehme mal an, es handelt sich bei allen Beteiligten um Deutsche die auch deutschem Recht unterliegen. Ein Anspruch auf Übergabe existiert nicht, bestenfalls Unterlassung (der Nutzung). In diesem Zusammen sind Kosten von RAs auch nur dann fällig, wenn man gegen irgendein recht verstoßen hat. Das müsste irgendwie zu klären sein. Im deutschen Recht sind Firmennamen auch durch Markenrecht geschützt, auch wenn sie nirgendwo eingetragen sind. In dem Fall wäre eine Unterlassungsforderung gerechtfertigt und würde dem Recht entsprechen. Die Kostend des RA müssten also getragen werden. Sollte sich das so herausstellen, wäre auch ein Verkauf auch nicht rechtmäßig (da Verwnedung)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
Es ist ja auch so, wo kein Anspruch, da kein Problem, das woird ja nicht von staatswegen verfolgt. Wenn FirmaX keinen Anspruch geltend macht (und auch kein anderer existiert, der einen solchen haben könnte) würde es auch mit der Domain kein Problem geben
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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