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| Anzeige ich habe folgende Frage: Kann man von einer privaten Website auf eine Unterseite der Website einer Firma verlinken (deep-link; z.B. zu Informationszwecken), auch wenn diese das unter den Nutzungsbedingungen auschließt: "Ein Link auf die XYZ Webseiten darf nur dann gesetzt werden, wenn er auf die Homepage www.XYZ.com oder www.XYZ.de zeigt (keine Deeplinks) und wenn dadurch keine Rechte der XYZ oder der anderen Gesellschaften der XYZ Gruppe verletzt werden, insbesondere Urheber-, Leistungsschutz- oder Kennzeichenrechte." Falls es erlaubt ist, kann man mit Hilfe eines Bildes oder eines Stichwortes verlinken anstatt die ausfürliche adresse zu nennen? Also zum Beispiel: [COLOR="Blue"]Link: Informationen über...[/COLOR] oder muss es heißen: [COLOR="Blue"]Link: http://www.XYZ.de[/COLOR] Vielen Dank für eure Hilfe! __________________________________________________ ______________ Edit: Hab mich gerade weiter schlau gemacht. Sieht so aus als wäre es erlaubt: http://www.e-recht24.de/news/linkhaftung/188.html http://www.e-recht24.de/artikel/linkhaftung/24.html Würde mich trotzdem über Antworten bezüglich der Verlinkung mittels Bilder/Stichworten freuen! Geändert von smodls (08.10.2008 um 16:15 Uhr). |
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| Meines Wissens gibt es keine Rechtsgrundlage, mit der Website-Betreiber Deep-Links verbieten könnte. Es gibt zwar sogar Bundesministerien, die sowas mittels Disclaimern versuchen, aber das hat höchstens Gelächter unter Juristen ausgelöst. Wer verhindern will, daß Deep-Links gesetzt bzw. angesteuert werden, muß das über entsprechende technische Maßnahmen machen - und das ist ja auch überhaupt kein Problem.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: deep, recht, verbot, verlinkung |
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