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| Anzeige Ist der Seitenbetreiber für Tutorials haftbar die auf seine Seite(von usern) eingestellt werden? Er macht sich diese Inhalte ja zu eigen, deshalb ist er ja eigentlich verantwortlich, oder? Beispiel 1: Besucher folgt den Anweisungen in einem Lehrgang zum programmieren lernen. Durch ausführen des so enstandenen Pogramms wird das Firmennetzwerk für 4 Arbeitsstunden lahmgelegt, es entsteht ein Schaden von... Beispiel 2: Besucher liest die Anweisungen aus einem GFX Tutorial und führt diese aus. Bei ihm kommt aber nicht der im Tutorial beschriebene Effekt zustande. Er hält das Produkt(meinetwegen Photoshop) für defekt/ungeeignet und bringt es zum Händler zurück, mit dem Verweis auf das Tutorial. Durch die Rücknahme entsteht dem Händler eine Gewinneinbusse, die er vom Seitenbetreiber einklagen will. Sind diese Beispiele denkbar oder nur paranoide Auswüchse meiner Fantasie? Und hilft ein Haftungsausschluss a la "Nutzung dieser Tutorials auf eigene Gefahr" ? Besten Gruß Stefan |
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| Beispiel 1 würde ich als möglich halten. Allerdings müsste der Nachweis geführt werden (z.B. durch Wiederholbarkeit) dass der ASchaden tatsächlich dadurech gekommen ist. Und das ist bei programmierung mehr als schwierig Beispiel 2 eher nicht. Denn hier geht es ja um was ganz anderes als dasd Programm selbst. Aufgrund des Tutorials dürfte kaum ein Rücktrittsrecht vom Vertrag gerechtfertigt sein. Dazu bedarf es schon eines Grundes, der in dem Vertrag liegt. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Das ist natürlich böse...ein Hinweis in der Sidebar neben dem Tutorial bringt nichts? Und wie müsste so Schadensnachweis geführt werden? Merci, Du machst grossartige Arbeit hier(bezahlt?) |
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