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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige wenn man einen Artikel in einem Online Shop bestellt hat, per Email eine "Bestelleingangsbestätigung" bekommen hat. Darauf hin eine Mail verschickt wo man den Artikel storniert - und erst danach die "Auftragsbestätigungsmail" bekommt, darf der Shop Stornierungsgebühren verlangen? Ist das überhaupt möglich, wenn weder bisher Geld überwiesen wurde noch die Artikel verschickt wurden? In den AGB's werden ebenfalls keine "Stornierungsgebühren" erwähnt. |
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| Es kommt darauf an, was man unter "Artikel storniert" versteht - und wie man es formuliert Bei einem einfachen Widerruf nach Fernabsatzvertrag dürfen keine derartigen Kosten berechtnet werden, wenn man aber von einem abgeschlossenen Vertrag wegen Anfechtung oder Unmöglichkeit zurücktritt könnte sowas schon passieren (Schadensersatz)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| also es wurden wie gesagt keine leistungen ausgetauscht - artikel bestellt, kurz danach aber direkt wieder storniert (fehler bei der bestellung gemacht) - shop verlang stornierungsgebühr... ??? |
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| "Fehler bei der Bestellung gemacht" könnte man zum Beispiel als Anfechtung verstehen Zitat:
Zitat:
Allerdings sind Anfechtungen rechtlich immer streitbar - sollte man also vorsichtig sein mit
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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