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  #1 (permalink)  
Alt 10.10.2008, 19:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2008
Beiträge: 2
Standard Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung etc


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Hallo Leute,

ihr habt ähnliches vermutlich schon 100 mal gelesen, aber eben nur ähnliches - ein Fallkonstrukt wie das folgende konnte ich nach stundenlanger Suche immer noch nicht finden. Daher der neue Thread.

Man hat (als Internetanschlussinhaber) einen Brief bekommen von der Staatsanwaltschaft: "Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Verbreitung pornografischer Schriften sowie Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz"

Aus dem Brief geht hervor, dass Betroffener im Verdacht steht, "einen urheberrechtlich geschützten Film pornografischen Inhalts" angeboten zu haben. Welcher Film das war wird nicht erwähnt. "Man" sagt, er habe ab und zu was über emule runtergeladen, aber nur im kleinsten Stil.
"Das Ermittlungsverfahren kam durch eine Strafanzeige einer Rechtsanwaltskanzlei, die einen Rechteinhaber vertritt, in Gang." Im Klartext heißt das wohl, dass eine gewisse Firma über einen Anwalt Anzeige erstattet hat, weil eben ein "Filmchen" angeboten wurde (eigentlich ja nur heruntergeladen, aber in emule muss ja auch gleichzeitig hochgeladen werden, was aber auch keine Rolle spielt, denn allein das Zugänglichmachen erfüllt schon den Tatbestand der verbreitung pornografischer Schriften an Minderjährige...)
Weiter steht geschrieben, dass das Ermittlungsverfahren bereits eingestellt wurde.

Der Brief ist übrigens diesen Monat eingegagen; das Datum, das der Anzeige zu Grunde liegt, ist Anfang Mai 2008.
In dem Brief wird hauptsächlich auf den Tatbestand der "Zugänglichmachung pornografischer Inahlte für Minderjährige" hingewiesen. Natürlich wird der Adressat dazu aufgefordert, alles urheberrechtlich Geschützte sofort zu vernichten etc. pp.

Soweit, so klar. Jetzt zum letzten Punkt des Briefs:
"Trotz der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft können die Anzeigeerstatter zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen."
Das ist der Punkt, der kopfzerbrechen bereiten.
Strafrechtlich wird wohl niemand mehr belangt in dem Fall, aber zivilrechtlich kann noch was kommen.

Meine Fragen lauten:
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass der Kläger Schadenersatz einfordert (besonders weil es sich hier lt. Brief um nur einen Film handelt - oder ist diese Formulierung nicht aussagekräftig?)?
  • Und falls tatsächlich Schadenersatz gefordert wird: Kennt ihr vielleicht vergleichbare Fälle und wisst ihr wie diese letztlich ausgegangen sind?
  • Und kann es noch zu einer Hausdurchsuchung kommen? Ich vermute nicht, aber möglich ist alles.
Vom Anwalt des Klägers müsste doch eigentlich - so hab ichs jedenfalls den Fällen, die sich um Musikladerei handeln, entnommen - ein Brief über eine "außergerichtliche Einigung" kommen, und erst wenn diese abgelehnt wird, kommt es zur Führung eines zivilrechtlichen Prozesses (jedenfalls wenn dies lohnenswert erscheint, was meist nicht der Fall ist)


Ich danke euch schon mal für eure Antworten!
Ein schönes Wochenende!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2008, 21:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung etc


Auch einen solchen Falöl gab es hier im Forum schon oft genug - wahrscheinlich so oft, dass er nicht mehr zu finden ist ...
Zitat:
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Kläger Schadenersatz einfordert (besonders weil es sich hier lt. Brief um nur einen Film handelt - oder ist diese Formulierung nicht aussagekräftig?)?
Sehr wahrnscheinlich - ode rgenau fast sicher. Dernn das Strafverfahren wurde angeregt, um an die persönlöichen Daten heranzukommen (Ermittlung des "Täters"). Jetzt wo das passiert ist, können nämlich erst zivilrechtliche Forderungen geltend gemacht werden, da man zivilrechtlich nicht an die Daten gekommen wäre. Und über Akteneinsicht erhält der Urheber jetzt die Daten und geht zivilrechtlich vor. Das Strafverfahren war also meistens nur "Mittel zum Zweck".
Zitat:
Und falls tatsächlich Schadenersatz gefordert wird: Kennt ihr vielleicht vergleichbare Fälle und wisst ihr wie diese letztlich ausgegangen sind?
Auch dazu gibt es zig Fälle, wo die Forderungen von 0 bis mehrere Tausend ging. Kommt immer datauf an, wie gut die Anwälte sind und verhandeln
Zitat:
Und kann es noch zu einer Hausdurchsuchung kommen? Ich vermute nicht, aber möglich ist alles.
Nein, denn die müsste im Zuge des Strafverfahrens erfolgen. Bei zivilrechtlichen Forderungen kann keine Hausdurchsuchung durchgeführt werden.

Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass mna jetzt auf entsprechenden Listen steht und von den Urhebern und deren Beauftragten mehr "beobachtet" wird (im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten natürlich)
Zitat:
Vom Anwalt des Klägers müsste doch eigentlich - so hab ichs jedenfalls den Fällen, die sich um Musikladerei handeln, entnommen - ein Brief über eine "außergerichtliche Einigung" kommen, und erst wenn diese abgelehnt wird, kommt es zur Führung eines zivilrechtlichen Prozesses (jedenfalls wenn dies lohnenswert erscheint, was meist nicht der Fall ist)
Eine solche Einigung wäre das zivilrechtliche Vorgehen. Doch dazu muss er eben erstmal die Daten haben. Und die hat er jetzt durch das (eingestellte) Strafverfahren ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 11.10.2008, 19:28
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Registriert seit: 10.10.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung etc


Vielen Dank für die Antwort, die hat sehr weitergeholfen! Jetzt heißt's abwarten und Teetrinken...
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