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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 04:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 6
Standard Telefongesprächsmitschnitt & TKG


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Hi,

mich würde mal interessieren, in welchem Rahmen sich das Strafmaß bewegt, wenn man - ohne den Gesprächspartner vorher informiert zu haben - ein Telefongespräch mitschneidet.

Gruß,

rookie7
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 10:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Telefongesprächsmitschnitt & TKG

Nach Strafrecht
Zitat:
StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht
Nach Zivilrecht (zusätzlich) in der Höhe des entstandenen Schadens, der mehrere Tausend betragen kann, ein Beispiel
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/u...njw03_1727.htm
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 12:40
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Telefongesprächsmitschnitt & TKG

Also die StGB Keule würde ich nicht gleich schwingen. Aber was ist hier unter "mitscheiden" zu verstehen?

A telefoniert mit B und nimmt das Gespräch auf oder A telefoniert mit B und C nimmt auf? Macht meiner Ansicht schon einen Unterschied, den der zweite Fall ist deutlich negativer zu beurteilen, als ersterer.
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