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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 05:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 6
Standard Vorratsdatenspeicherung


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Hallo,

am 1.1.2009 geht's los mit der Vorratsdatenspeicherung: besteht eigentlich ein Anspruch, Einsicht in die gespeicherten Verbindungsdaten zu erhalten?

Gruß,

rookie7
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 09:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Vorratsdatenspeicherung

Sie konnten damals wie heute bei Ihrem Provider die Verbindungen einsehen.

Ob diese zu ihnen nach Hause oder per mail zugeschickt werden ist fraglich
glaube es nicht.




Zitat:
Zitat von rookie7 Beitrag anzeigen
Hallo,

am 1.1.2009 geht's los mit der Vorratsdatenspeicherung: besteht eigentlich ein Anspruch, Einsicht in die gespeicherten Verbindungsdaten zu erhalten?

Gruß,

rookie7
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 10:44
Spy Spy ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2008
Beiträge: 79
Standard AW: Vorratsdatenspeicherung

Dazu möchte ich gleich noch eine Frage meinerseits anhängen: Welche Pflichten ergeben sich für Webmaster? Müssen/dürfen diese IP-Adressen u.ä. protokollieren? (So gesehen z.B. bei Wikipedia)
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 13:11
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Vorratsdatenspeicherung

Also laut der Richtlinie, soll auf selbige auch die Datenschutzrichtlinie voll Anwendung finden, in der dürfte auch ein Auskunftsanspruch zu finden sein. Hab das jetzt aber gerade nicht nachgeprüft, aber werde ich nächste Woche mal tun, muss da eh reinschauen die Tage. Im TKG selbst finde ich da keinen Anspruch zu, notfalls versucht man es über das BDSG. Wenn die Datenschutzrichtlinie volle Anwendung findet, muss es das BDSG m.E. auch, aber ich werde mich mal genauer erkundigen.

@spy, kommt drauf an was man für einen Dienst anbietet, wenn man einen eMail-Dienst oder einen Internet-Telefondienst anbietet (sofern der via Web möglich ist), muss man m.W. speichern. Für alle anderen gilt m.E. weiterhin das TMG.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 17:55
Spy Spy ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2008
Beiträge: 79
Standard AW: Vorratsdatenspeicherung

Wenn man ein eigenes Programm per E-Mail supported, auch?
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