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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 11:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.10.2008
Beiträge: 4
Standard Ist ein Anwaltschreiben per E-Mail mit 1 Woche Frist gültig?


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Hallo zusammen,

ist mittlerweile ein Anwaltschreiben in einer Sache (z.B. Verlangung auf Unterlassung) per E-Mail gültig, oder zählt nur die Postzustellung?

Wie verhält es sich denn bei einer Frist. Ist eine Frist von nur einer Woche nach Zustellungsdatum gültig?

Viele Grüße Pharlap
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2008, 13:53
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: Ist ein Anwaltschreiben per E-Mail mit 1 Woche Frist gültig?

Jaein,... also ich halte einen Anwalt der eine Abmahnung nur per eMail verschickt für ein wenig leichtsinnig. Zwar ist die Abmahnung meines Wissens an keine bestimmte Form gebunden, sondern hat lediglich schriftlich oder mündlich zu erfolgen. Eine eMail wäre meiner Ansicht deshalb nicht gänzlich ausgeschlossen, aber wer sauber arbeitet, macht das dann doch lieber per Einschreiben/Rückschein oder Fax, schon aus Gründen des Nachweises, auch ist hier eine "ladungsfähige Anschrift" eher gegeben als bei einer eMail.

Die Frist ist m.E. angemessen zu bemessen. Die kann auch 24 Stunden betragen, wenn es notwendig ist. Hängt eben vom Einzelfall ab und um was es sich handelt. Die Obergrenze liegt meist nicht über 2 Wochen.
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