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  #6 (permalink)  
Alt 13.10.2008, 18:05
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Wieviele Daten sollte man als Freehoster speichern

Also das NUR der Uploader haftet ist m.E. so nicht ganz richtig, auch dem Hoster könnten Haftungspflichten zukommen. So hat dieser u.U. gar entsprechende Prüfpflichten:

http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/992.html
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  #7 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 23:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.12.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Wieviele Daten sollte man als Freehoster speichern

Du musst als Freehoster nur Dinge herausnehmen die gegen geltendes Recht verstossen, wenn Du darauf hingewiesen wurdest, also Kenntnis davon erlangt hast. Aufgrund der deutschen Vorschriften würde ich Dir allerdings empfehlen einen Server im Ausland zu mieten und dort Deinen Freehost zu betreiben, dann hast Du deutlich weniger Ärger und Kosten.
__________________
[COLOR="Silver"][SIZE="1"]*** Ich hoste auch bei CAPRI - Web inkl. Domain ab 2,49 CHF ***[/SIZE][/COLOR]
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  #8 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 23:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Wieviele Daten sollte man als Freehoster speichern

Zitat:
Du musst als Freehoster nur Dinge herausnehmen die gegen geltendes Recht verstossen, wenn Du darauf hingewiesen wurdest, also Kenntnis davon erlangt hast.
Und wegen der Kontrollpflichten hätte der Betreiber Kenntnis erlangen können. Auf der Basis "ich muss nicht kontrollieren" haben schon einige Prozesse verloren
Zitat:
Aufgrund der deutschen Vorschriften würde ich Dir allerdings empfehlen einen Server im Ausland zu mieten und dort Deinen Freehost zu betreiben, dann hast Du deutlich weniger Ärger und Kosten.
Nur das das eben absolut keinen Unterschied macht, solange man selbst noch den deutschen Gesetzen unterliegt. Wenn man mitsamt Server auswandert, dann würde das vielleicht was ändern
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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