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| Anzeige Ich habe eine Frage bezüglich Bildrecht bzw. Urheberrecht. Ich hab schon die "Suche" bemüht und dort keine Antwort auf meine Frage gefunden. Wenn ich ein Bild eines Prominenten auf ein T-Shirt drucken lassen möchte, welchen Beschränkungen bin ich dann ausgesetzt? Frage, die sich mir stellen sind z.B.: Muss ich den Urheber/Photographen des Bildes um Erlaubnis bitten? Muss ich den Prominenten um Erlaubnis bitten? Gelten die ersten beiden Fragen immer noch, wenn ich das Photo mit einer Bildbearbeitungssoftware verändere, also z.B. Farben, Schärfegrad extrem verändere? Wenn ich sowohl Urheber, als auch Prominenten um Erlaubnis fragen muss, wie machen es dann Homepages wie z.B. folgende http://www.flaggenparadies.de/t-shir...en/index.html? (ich gehe nicht davon aus, daß die beides getan haben, so unprofessionell wie die Seite aussieht). Oder gilt da die alte Weisheit: Wo kein Kläger, da kein Richter? |
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| Soll es privat sein, also nur 1 Exemplar, welches man sich selbst erstellt oder gewerblich, sprich für Dritte? Bei gewerblich: Zitat:
Zitat:
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Nutzt man das Shirt lediglich privat und erstellt es selber, könnte man das noch ein wenig "lockerer" sehen finde ich... zumal die Wahrscheinlichkeit vom Urheber entdeckt zu werden eher gering. Gewerblich sollte man es m.E. eher lassen.
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| Es gibt "Promis" die sich auch als Marke vermarkten, so ist z.B. der Name von Schweinsteiger geschützt. Auch muss es m.E. nicht jeder Promi dulden auf jedem Shirt sein Abbild wieder zu finden, erst recht nicht, wenn er dafür keine Gegenleistung sieht. Bei Abbildungen in Zeitungen ist das sicherlich was anderes, da sie personen der Zeitgeschichte sind, aber eine Vermarktung auf Shirts sehe ich da als etwas anderes an. Nimmt man jetzt historische Personen, die man ja auch als "Promi" sehen kann, könnte das wieder ganz anders aussehen. Auch kann man nicht einfach irgendwelche Bilder verwenden, zumindest nicht ohne eine Entsprechende Erlaubnis (in diesem Fall wohl eher Lizenz), schließlich gilt auch hier das Urheberrecht. Ein Bild in Photoshop etwas zu bearbeiten, ändert daran auch nichts, denn selbst die Bearbeitung bedarf einer Zustimmung.
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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