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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 14.10.2008, 12:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.10.2008
Beiträge: 1
Standard Wer haftet für den Versand: Deutsche Post Brief


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Hallo,

angenommen man hat bei ebay einen Artikel mit geringem Warenwert als Privatperson verkauft und diesen wie in der Artikelbeschreibung beschrieben als "Deutsche Post Brief" (unversichert) verschickt.
Der Käufer meldet nun, dass er die Ware nicht erhalten hat.
Wer haftet für den Versand?
Eine Versandverfolgung durch die Deutsche Post ist bei dieser Versandart nicht möglich.
Bekommt der Käufer vor Gericht Recht?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.10.2008, 14:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Wer haftet für den Versand: Deutsche Post Brief

Zitat:
Bekommt der Käufer vor Gericht Recht?
Ganz ehrlich: Wenn es soweit kommt hat irgendwer was falsch gemacht oder ist nicht besonders helle. Denn das Aufwand-Nutzen-Verhältnis dürfte da kaum vernünftig sein.
Zitat:
Wer haftet für den Versand?
Das hängt davon ab, wo die Leistung zu erbringen ist. Da gibt es Bring-, Schick- und Holschuld. Bei Bring- und Schickschuld ist der Erfüllungsort beim Käufer, der Verkäufer hat also dafür zu sorgen, das es ankommt, erst dann hat er seinen Teil des Vertrages erfüllt. Heißt, er haftet für Verlust und Untergang auf dem Transport. Bei Holschuld ist der Erfüllungsort beim Verkäufer, hier würde der Käufer dafür sorgen müssen, das es bei ihm unversehrt ankommt.

Bei Versandhandel (und das würde ich hier sehen) wird meines Wissens in der Regel von Schickschuld ausgegangen, was bedeutet der Verkäufer wäre verantwortlich.

Auch ist es meiner Meinung nach ein großer Irrtum, von "unversichertem Versand" auf irgendeine Haftungslage zu schließen. denn unversichert bedeutet ja nur, das das Transportunternehmen keine Verantwortung übernimmt. Die Verantwortung von Verkäufer und/oder Käufer hat damit nichts zu tun.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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