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  #1 (permalink)  
Alt 15.10.2008, 12:30
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Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 3
Unglücklich Welches Recht haben Gewerbetreibende als Käufer?


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Hallo ins Forum,

Angenommen Frau S hat ein Shirt als Gewerbetreibende gekauft. Nach einer Woche und 2 mal waschen stellt sie fest, dass die Form des Shirts zu weit wird und ihr nicht mehr gefällt. Als Gewerbetreibende hat sie sich im Kaufvertrag einverstanden erklärt, auf die Widerrufsmöglichkeit zu verzichten.

Was kann sie rechtlich vom Verkäufer erwarten?

Geändert von Seil (15.10.2008 um 13:05 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 15.10.2008, 13:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Welches Recht haben Gewerbetreibende als Käufer?

Zitat:
angenommen man habe ein Shirt online gekauft als Gewerbetreibende und habe daher kein Widerrufsrecht, was auch immer das nun genau heißt.
Das heißt, dass das gesetzliche Widerrufsrecht nur dann gegeben ist, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer etwas ausschließlich unter Zuhilfenahme von Kommunikationsmitteln kauft.
Soviel erstmal zum Widerrufsrecht. Wenn es das nicht gibt, interessiert auch keine Frist.

Allerdings gibt es da noch ein paar Sachen, die man beachten muss, wenn man die Frage beurteilt:
- Hat der Unternehmer in seiner Unternehmereigenschaft gekauft und nutzt die Ware in seinem Unternehmen für gewerbliche Zwecke. Oder hat er einfach nur mit seiner Unternehmeradresse gekauft und nutzt es privat - dann wäre er auch als Verbraucher einzustufen.
- Wäre ein Widerruf durch das Waschen sehr wahrscheinlich mit Wertersatz verbunden, da die Ware benutzt und nicht nur geprüft wurde
- Kann bei dem Problem ein Sachmangel vorliegen. Wenn ja interessiert nicht das Widerrufsrecht sondern die Rechte des Käufers bei Sachmangel. Und da interessiert die Unternehmereigenschaft überhaupt nicht.
- durch das Waschen ist eigentlich eine Einflussnahme auf die Ware erfolgt, durch die ein anfänglicher Sachmangel nicht mehr nachgewiesen werden kann (zum beispiel zu heiß/falsch gewaschen) Somit dürfte der Nachweis eines Sachmangels der Ware schwer sein.
- zu guter Letzt kann man in gegenseitigem Einvernehmen vom Vertrag zurücktreten. Dann könnte jedoch Schadensersatz gefordert werden, der in dem Beispiel wohl in der Höhe des Kaufpreises liegen würde, da mit einer zerstörten Ware keiner mehr was anfangen kann.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 15.10.2008, 13:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Welches Recht haben Gewerbetreibende als Käufer?

Vielen Dank für Deine Zeit und Mühe.
Falls ich nochmal nachfragen darf, da ich nicht alles verstanden habe:


Wäre dann ein erster Schritt des Unternehmens Frau S um Rücksendung zu bitten?
Was, wenn Frau S selbst den Fehler durch ein Falschwaschen verursacht hat? Muss der Verkäufer dann auch "haften"?
Welche Schritte sollte der Verkäufer veranlassen und anbieten?


Herzliche Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 15.10.2008, 13:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Welches Recht haben Gewerbetreibende als Käufer?

Zitat:
Wäre dann ein erster Schritt des Unternehmens Frau S um Rücksendung zu bitten?
Das wäre schon mal ein erster Schritt. Allerdings sollte das ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen. Heißt: Der Verkäufer kann und sollte sich vor einer möglichen Einigung Wertersatz sowie den Ersatz von Aufwendungen vorbehalten uind hierzu eine Bestätigung vom Käufer verlangen
Zitat:
Was, wenn Frau S selbst den Fehler durch ein Falschwaschen verursacht hat?
Wenn dies nachweisbar ist (was eigentlich nicht schwerfallen dürfte) muss der Verkäufer gar nichts. Warum sollte er auch dafür haften? Es sei denn, er hat nicht darauf hingewiesen, dass die Wäsche nicht gekocht werden darf und von der Art des Stoffes ist es aber möglich und üblich das man es kocht (Ausnahmeregelung). Das ist meines Wissens in D noch anders als in Amerika, wo man genau definieren muss was man darf
Zitat:
Welche Schritte sollte der Verkäufer veranlassen und anbieten?
Zunächst eine Prüfung, wie der Schaden (Sachmangel) entstanden ist. Und solange keine Kosten übernehmen (zB. Versandkosten) und sich vorbehalten, die Kosten für die Prüfung dem Käufer in Rechnung zu stellen. Und sich das nachweislich bestätigen lassen.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 15.10.2008, 13:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Welches Recht haben Gewerbetreibende als Käufer?

Das war so langsam das deutsch, dass auch ich verstanden habe

Vielen Dank für den Impuls und die Details.
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