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| Anzeige Angenommen Frau S hat ein Shirt als Gewerbetreibende gekauft. Nach einer Woche und 2 mal waschen stellt sie fest, dass die Form des Shirts zu weit wird und ihr nicht mehr gefällt. Als Gewerbetreibende hat sie sich im Kaufvertrag einverstanden erklärt, auf die Widerrufsmöglichkeit zu verzichten. Was kann sie rechtlich vom Verkäufer erwarten? Geändert von Seil (15.10.2008 um 13:05 Uhr). |
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| Zitat:
Soviel erstmal zum Widerrufsrecht. Wenn es das nicht gibt, interessiert auch keine Frist. Allerdings gibt es da noch ein paar Sachen, die man beachten muss, wenn man die Frage beurteilt: - Hat der Unternehmer in seiner Unternehmereigenschaft gekauft und nutzt die Ware in seinem Unternehmen für gewerbliche Zwecke. Oder hat er einfach nur mit seiner Unternehmeradresse gekauft und nutzt es privat - dann wäre er auch als Verbraucher einzustufen. - Wäre ein Widerruf durch das Waschen sehr wahrscheinlich mit Wertersatz verbunden, da die Ware benutzt und nicht nur geprüft wurde - Kann bei dem Problem ein Sachmangel vorliegen. Wenn ja interessiert nicht das Widerrufsrecht sondern die Rechte des Käufers bei Sachmangel. Und da interessiert die Unternehmereigenschaft überhaupt nicht. - durch das Waschen ist eigentlich eine Einflussnahme auf die Ware erfolgt, durch die ein anfänglicher Sachmangel nicht mehr nachgewiesen werden kann (zum beispiel zu heiß/falsch gewaschen) Somit dürfte der Nachweis eines Sachmangels der Ware schwer sein. - zu guter Letzt kann man in gegenseitigem Einvernehmen vom Vertrag zurücktreten. Dann könnte jedoch Schadensersatz gefordert werden, der in dem Beispiel wohl in der Höhe des Kaufpreises liegen würde, da mit einer zerstörten Ware keiner mehr was anfangen kann.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für Deine Zeit und Mühe. Falls ich nochmal nachfragen darf, da ich nicht alles verstanden habe: Wäre dann ein erster Schritt des Unternehmens Frau S um Rücksendung zu bitten? Was, wenn Frau S selbst den Fehler durch ein Falschwaschen verursacht hat? Muss der Verkäufer dann auch "haften"? Welche Schritte sollte der Verkäufer veranlassen und anbieten? Herzliche Grüße |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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