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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige nehmen wir an, Herr XY, im mittleren Alter, hat seinen Traum vom Leben im Ausland verwirklicht und wohnt nun seit 2 Jahren in Thailand. Herr XY kann hier sehr viel Zeit seinem Hobby widmen. Um sein Hobby finanzieren zu können möchte Herr XY nun eine Homepage erstellen und diverse, selbst erstellte Dokumente rund um sein Hobby auf dieser Homepage in elektronischer Form (z.B. PDF-Format) zum Verkauf per download anbieten. Herr XY hat nun einen günstigen WEB-Hoster in Indien gefunden und möchte bei diesem eine .com-Domain registrieren und seine Homepage auch dort betreiben. Weiterhin möchte Herr XY seine Homepage und die selbst erstellten Dokumente weltweit in verschiedenen Sprachen anbieten. Zumindest mal in deutsch und englisch. Da Herr XY sehr aufrichtig und ehrlich ist und keine Probleme rechtlicher Art haben möchte stellt ihm sich die Frage, ob er seine Homepage aus Liebhaberei betreiben kann. Falls diese Homepage jedoch ein Erfolg werden sollte und viele Interressenten seine Dokumente kaufen, weiß Herr XY, daß er ein Gewerbe anmelden muß. In Thailand möchte er dies aus verschiedenen Gründen jedoch nicht machen. Also wird ihm nur die Gewerbeanmeldung in Deutschland bleiben oder evtl. eine Limited in England gründen. Da aber Herr XY sich in Deutschland abgemeldet hat, er jedoch noch ein Bankkonto unterhält, möchte er wissen, ob es überhaupt möglich ist, ein Gewerbe in Deutschland anzumelden, obwohl er nicht in Deutschland lebt. Weiterhin stellt sich ihm die Frage, ob seine Verwandtschaft in Deutschland ihm, mit entsprechender Vollmacht, dieses Gewerbe anmelden darf bzw. kann. Liebe Fachleute, kann jemand unserem Herrn XY da mit Informationen zu dieser, etwas ungewöhnlicher Konstellation weiterhelfen? Gibt es noch andere rechtliche Aspekte, die er zu berücksichtigen hat? Herr XY würde sich über jede Information zu diesem Thema sehr freuen. LG Onarees |
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