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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Der Käufer ersteigert einen Artikel bei ebay und überweist direkt online. Von ebay kommt die email, dass das ebay-Konto von "anderen" betrügerisch genutzt wäre... Fest stände, es gibt einen Betrüger, der ein konkrete Kontoverbindung hat(te)... Es dürfte (für die Polizei) nicht schwierig sein, den Kontoinhaber zu ermitteln.. Es sei denn, er hat sich bei der Bank falsch ausgewiesen... Frage, wen könnte man haftbar machen: 1. den tatsächlichen, offiziellen ebay-Nutzer, der es anderen "ermöglicht" hat, sein ebay-Konto zu nutzen? 2. ebay, weil ebay diese Möglichkeit tatsächlich nicht verhindern kann? 3. die Bank: Empfänger der Überweisung war der offizielle ebay-Konten-user. Der tatsächliche Inhaber der Kontoverbindung ist jedoch ein anderer. Muss das die Bank nicht prüfen/sicherstellen? Falls der Inhaber des Kontos bei Konteneröffnung sich falsch ausgewiesen hat, muss dafür die Bank nicht haften? Wie würde man die Erfolgsaussichten einer zivilrechtlichen Klage einschätzen? Hat jemand ein paar Meinungen dazu? Vielen Dank didi1 |
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| Betrug mit Handy bei Ebay | Unregistriert | Onlineauktionen | 3 | 26.05.2007 18:39 |
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