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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 18.10.2008, 19:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2008
Beiträge: 5
Standard Zahlung erfolgt, Händler reagiert nicht.


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Hallo, meine Frage ist eigentlich recht simpel: was macht man, wenn man bei einem Internet-Händler etwas bestellt und bezahlt hat, aber nicht geliefert wird, der Händler telefonisch und eletronisch nicht mehr erreichbar ist, und auf Mahnungen auch nicht reagiert? Nicht, daß das bei mir der Fall ist, sonst wäre eine Rechtsberatung ja verboten Außerdem: Nehmen wir an, die Firma hat ihre Webseite auch 1 Jahr nach dem Fall noch online, müßte man da nicht wenigstens einschreiten und die vom Netz nehmen? MfG, Ratsuchender

Geändert von Ratsuchender (18.10.2008 um 20:09 Uhr). Grund: mir ist noch etwas eingefallen.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2008, 22:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Zahlung erfolgt, Händler reagiert nicht.

Die Lieferung anmahnen, dass man macht man normalerweise per Einschreiben und wenn der Verkäuzfer dann immer noch nicht reagiert, die Lieferung einklagen.
Zitat:
Außerdem: Nehmen wir an, die Firma hat ihre Webseite auch 1 Jahr nach dem Fall noch online, müßte man da nicht wenigstens einschreiten und die vom Netz nehmen?
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Wenn die Seite gegen irgendwelche Rechte verstößt, kann derjenige, der davon betroffen ist, dagegen vorgehen. Alles andere ist zum Glück nicht einfach möglich.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2008, 22:15
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Registriert seit: 18.10.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Zahlung erfolgt, Händler reagiert nicht.

Hallo aaky. Erstmal danke für die Antwort, das finde ich schon sehr nett. Was ist wenn die Mahnung per Einschreiben schon versendet wurde, und keine Reaktion erfolgt? Ich nehme an dann bleibt nur Anzeige wg. Betrugs bei der Polizeidienststelle, richtig?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.10.2008, 23:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Zahlung erfolgt, Händler reagiert nicht.

Zitat:
Ich nehme an dann bleibt nur Anzeige wg. Betrugs bei der Polizeidienststelle, richtig?
Wäre eine Variante, aber die würde dem Käufer nicht das geringste nützen (davon bekommt er weder Geld noch Ware). Sowas macht man, wenn man nicht weiss, wer der Verkäufer ist ... das Einklagen der Lieferung der Ware hat mit Strafrecht (Anzeige) nicht das Geringste zu tun. Es ist zivilrechtlich.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.10.2008, 00:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Zahlung erfolgt, Händler reagiert nicht.

Hallo aaky! Das heißt Aussicht auf Leistungsersatz hätte nur das sog. "gerichtliche Mahnverfahren"? Ich, äh ... Nehmen wir an der Geschädigte hatte einmal versucht einen Mahnbescheidsantrag zu stellen, welcher abgelehnt wurde, "Grund: Die einzelnen Zeichen sind für eine maschinelle Erfassung zu undeutlich gedruckt." Und nehmen wir an daraufhin kam eine Rechnung für den abgelehnten Antrag und der Geschädigte fühlt sich entmutigt. Vielleicht hast du einen Tipp dazu. Grüße, Ratsuchender

Geändert von Ratsuchender (19.10.2008 um 01:03 Uhr).
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