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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 19.10.2008, 02:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.10.2008
Beiträge: 5
Standard ebay Käufer stellt Mangel an Gerät fest


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Hallo Zusammen,

folgendes Ebay Szenario:
Käufer A ersteigert einen LCD Monitor. Er überweist per Paypal und privater Verkäufer B versendet den Monitor. Käufer A erhält dann den Monitor und gibt auch positive Bewertung ab. Ein paar Stunden später erreicht den Verkäufer eine Nachricht die besagt das der Monitor während des Betriebes auf einmal starke Pixelfehler hat und der Verkäufer der Ware zurücknehmen soll. Der Verkäufer hat aber vor dem Versand die Funktion des Monitors überprüft und nichts dergleichen festgestellt.
Müsste der Verkäufer nun die Ware zurücknehmen oder könnte er davon ausgehen das dem Käufer die Ware z.B einfach nur nicht gefällt?

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 19.10.2008, 21:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: ebay Käufer stellt Mangel an Gerät fest

Zitat:
Müsste der Verkäufer nun die Ware zurücknehmen oder könnte er davon ausgehen das dem Käufer die Ware z.B einfach nur nicht gefällt?
Könnte er, würde aber an dem Sachverhalt nichts ändern, da ich annehme, das es ein Widerrufsrecht gibt.
Zitat:
Ein paar Stunden später erreicht den Verkäufer eine Nachricht die besagt das der Monitor während des Betriebes auf einmal starke Pixelfehler hat und der Verkäufer der Ware zurücknehmen soll.
Prinzipiell kann sowas schon passieren. Allerdings hat der Verkäufer zunächst das Recht auf Nachbesserung. Er kann also den Monitor reparieren lassen oder austauschen. Eine sofortige Rücknahme und Rücktritt vom Vertrag muss der Verkäufer nicht hinehmen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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