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| Anzeige ich habe eine Frage, dessen Antwort mir sehr wichtig ist. Man stelle sich vor jemand hat in Sachen Internetrecht eine Frage und sucht nach einem geeigneten Anwalt für Internetrecht. Nun findet dieser Jemand auf einer RA-Kanzlei Seite eine Email-Adresse welche, laut der Seite, für Fragen und Anregungen genutzt werden kann. Nun stellt derjenige seine Anfrage per Mail und bekommt eine Antwort mit den Worten "Ich brauche mehr Informationen". Nach dem Senden dieser Informationen und dem Warten von einem geschlagenen Monat kommt dann die Anwort vom Anwalt mit einem beigeleten Schreiben über die entstandenen Kosten. Wie sieht es nun mit der Rechtslage aus? Hier noch weitere Informationen: Auf der Webseite gibt es keinen Hinweis auf etwaige Kosten einer Beratung. Der Anwalt hat im ersten Schreiben nichts von Kosten gesagt. Eine Zustimmung auf eine kostenpflichtige Beratung wurde somit nicht eingeholt. Ebenfalls hat sich der Sachverhalt innerhalb dieses Monats schon geklärt - womit die Beratung nicht mehr nötig war. Wie sieht die Rechtslage aus? Darf der Anwalt Gebühren einziehen? Vielen Dank schonmal im Vorraus für eure Antworten Mfg |
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| Ich würe hier einige Probleme sehen, damit durchzukommen, dass zunächst den Kosten der Beratung zugestimmt werden muss: - Zum einen ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (früher Rechtsberatungsgesetz) gesetzlich geregelt, dass jede rechtliche Beratung im Einzelfall (was durch das Zusenden konkreter Informationen gegeben ist) kostenpflichtig ist. Es ist also durch Gesetz festgelegt, dass der Anwalt Kosten berechnen muss (was ihm natürlich nicht weh tut, aber das ist ein anderes Thema - Zum anderen gilt nach BGB bei Dienstleistungen Zitat:
Soweit zu der Rechtslage, wie sie sich mir stellen würde. Ob ein Anwalt die selbe Schiene fahren würde oder andere Geschütze hat - keine Ahnung. Problematisch würde ich sehen gegen einen Anwalt vorzugehen - es dürfte schwer fallen, einen zu finden, der gegen einen Kollegen vorgeht. Und mit eigenen Mitteln dürfte es schwer werden - allein schon wegen dem oben genannten Gegenargument, ohne genaue Rechtskenntnis dürfte es schwer werden, das zu widerlegen (wobei ich nicht sagen möchte, dass das eventuell nicht geht, so weit stecke ich nicht in den Gesetzen) Das die Antwort erst kam nach dem sich das Problem geklärt hat - gut, das negiert aber nicht die Tatsache, dass eine (überflüssige) Rechtsberatung stattgefunden hat.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo - danke für die schnell Antwort. Aber wie sieht das konkret aus wenn ... - der besagte Anwalt über eine info@ ... Adresse auf seiner Homepage angeschrieben wurde und nirgendwo was von kosten steht - im ersten Anschreiben nach Anwaltkosten gefragt wurde und man keine konkrete Anwort bekommen hat - der Anwalt ein Urheberrecht-Gutachten durchgeführt hat ohne dass dieser konkret hingewiesen wurde dies zu machen. Kann doch nicht sein, dass jemanden eine einfache Frage nach möglichen Kosten, Chancen in einem Rechtsfall auf einmal zum Verhängnis wird nur weil der Anwalt beim "drüberschauen" direkt ein Gutachten macht. In wieweit ist dieses Gutachten überhaupt gerechtfertigt? Gibt es da eine obergrenze? Oder kann jeder Anwalt für eine einzige Email knapp 200Euro verlangen. Danke für die weiteren Antworten. Gruß |
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Vielleicht gibt es eine Möglichkeiut, da raus zu kommen, ich würde aber keine sehen, Auftrag ist Auftrag. Deswegen halte ich persönlich von "unpersönlicher Rechtsberatung" auch nicht viel. Das was man da bekommt, kann man auch im Internet oder in Gesetzen nachlesen.
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| Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Es sieht wohl so aus als müsse man sich der Willkühr geschlagen geben. Aber wie sieht es genau mit dem Streitwert aus? Dieser entscheidet ja maßgeblich über die Höhe der Kosten für die Dienstleistung. Kann ein Anwalt diesen Streitwert willkührlich setzten. Bzw. kann er wenn es um eine Schadenshöhe im Urheberrechtsfall von ung. 200€ geht dann einen möglichen Streitwert von 5.000€ annehmen? In wiefern hat da der Mandant Einfluss bzw. Mitspracherecht drauf - auch im Nachhinein. Danke schonmal für die Antwort. Mfg |
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