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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Sagen wir mal, der Verkäufer hat in den Bedingungen nicht erwähnt, dass Rechtsschreibfehler vorkommen, der Artikel sei lieferbar und bestätigt, dass die Bestellung eingegangen ist und schnellstmöglich versendet wird. Desweiteren hat der Verkäufer keinerlei Anmerkungen gemacht, dass er den Verkauf stornieren kann / darf. Er hat, sagen wir mal, eine Widerrufserklärung in der nur der Widerruf des Käufers aufgezeigt wird.... Ein "Beispiel" könnte ich per PN zukommen lassen. Auch war der Artikel nicht limitiert.
Vielen Dank! Es ist sehr wichtig.... |
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PS Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank, würde sich das Einklagen für den Käufer lohnen? Bzw. wie hoch wären seine Chancen, dass der Vertrag erfüllt wird? Wir haben ja gesagt, dass der Verkäufer angibt, er könne nicht liefern, nicht dass er einen Fehler getätigt hat... Ich hoffe auf weitere Informationen. Es ist wirklich wichtig. |
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| Ich würde sagen, es kommt auf den Artikel an und auf die Art des Angebots. Da gibt es ja Versandhäuser, die tägliche Sonder-Aktionen laufen haben, da würde ich die Chance gering sehen, da dort davon auszugehen ist, dass die sehr schnell vergriffen sind. Ist es aber ein Artikel, der eine Woche später immer noch als lieferbar als Katalogartikel verfügbar ist, würde ich die Chance groß sehen. Das mal als zwei Beispiele. Wichtig würde ich auch sehen, dass der Käufer alles ordentlich dokumentiert, um das in einem möglichen Rechtsstreit als Beweise zu bringen. Ansonsten muss der Käufer selbst wissen, ob sich das für ihn lohnt oder nicht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Der Käufer hat zum Beispiel 2 Grafikkarten gekauft, die sonst je 100€ teurer sind. Der Händler war zum Beispiel Mitglied in einem Verkaufssystem.. welches mit "Ama" beginnt. Gewerblich ist dieser Anbieter auch. |
| Tags: onlinekauf, stornieren, stornierung |
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