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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Wenn nun aber einige Personen nun dieses Prinzip (in der gleichen Form, wie zum Beispiel genauer Wortlaut und gleiche Bilder, etc.) entwenden und in einem anderen Forensystem betreiben, fällt dies nicht unter Diebstahl geistigen Eigentums? Zudem: Was könnte man machen, wenn diese nicht auf Aufforderungen zur Einstellung dieses Kopierens reagieren und auch der Betreiber des Forums nicht auf entsprechende Hinweise des Urheberrechts reagiert? Zitat:
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| Da das offensichtlich keine Erfindung des Betreibers ist sondern ein allgemeines Prinzip (sonst würde es ja wohl keine Definition dafür geben) kann das jeder machen. Ideen sind nicht schützbar - sonst gäbe es auch nur eine Internet-Partnerbörse auf der Welt. Also "geistiges Eigentum" kann man das wohl bezeichnen. Was anderes ist es mit Texten und Bildern. Hier könnte Urheberrecht wirksam sein und die Verwendung ohne Genehmigung des Urhebers ein Verstoß dagegen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Es dürfte klar sein, dass das System an sich nicht unter Schutz steht. Interessant ist es aber zu wissen, ob die Ideen (also die Hintergrundgeschichte und sonstige Informationen) die ein jemand sich für eine Welt ausdenkt unter Urheberrechtsschutz fällt. |
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Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ich denke schon, dass das unter das Urheberrecht fällt: (1) Literatur Da ja Erklärungen und Beschreibungen in schriftlicher Form vorliegen. Ein Autor kann sein Werk ja auch online ausstellen. Oder nicht? Zumindestens gibt es im Internet ja auch Leseproben von Büchern und die fallen ja auch unter das Urheberrecht. Man kann also ein FRPG als Schriftstück ansehen, dass eine Welt beschreibt. So wie auch ein Roman. Wenn auch nicht in so umfassender Form. |
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