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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 01:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2008
Beiträge: 5
Standard Diebstahl geistigen Eigentums


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Wenn man zum Beispiel ein Rollenspiel für Foren (kurz FRPG) erstellt und man dieses mehrere Jahre lang als Spielleiter / Forenbetreiber betreut, dürfte doch anzunehmen sein, dass jeder weiss, dass man der Erfinder ist.

Wenn nun aber einige Personen nun dieses Prinzip (in der gleichen Form, wie zum Beispiel genauer Wortlaut und gleiche Bilder, etc.) entwenden und in einem anderen Forensystem betreiben, fällt dies nicht unter Diebstahl geistigen Eigentums?

Zudem: Was könnte man machen, wenn diese nicht auf Aufforderungen zur Einstellung dieses Kopierens reagieren und auch der Betreiber des Forums nicht auf entsprechende Hinweise des Urheberrechts reagiert?


Zitat:
Zitat von Wikipedia
Quelle: Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Foren-Rollenspiel

Bei einem Foren-Rollenspiel (manchmal an Anlehnung an das Englische (Role Playing Game) als Foren-RPG bezeichnet) handelt es sich um eine Abwandlung vom so genannten Pen-&-Paper-Rollenspielen, die ähnlich wie Pbem (Play by E-Mail) auf Erzählbasis rein schriftlich stattfinden. Das Foren-Rollenspiel wird im Internet in speziellen Foren gespielt. Vom Prinzip her funktionieren solche Forenrollenspiele wie normale Rollenspiele am heimischen Spieltisch, nur dass die Mitspieler eben nicht zusammen um einen Tisch sitzen, sondern sich online in einem Forum zusammen am Fortgang der Geschichte beteiligen.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 10:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Diebstahl geistigen Eigentums

Da das offensichtlich keine Erfindung des Betreibers ist sondern ein allgemeines Prinzip (sonst würde es ja wohl keine Definition dafür geben) kann das jeder machen. Ideen sind nicht schützbar - sonst gäbe es auch nur eine Internet-Partnerbörse auf der Welt. Also "geistiges Eigentum" kann man das wohl bezeichnen.

Was anderes ist es mit Texten und Bildern. Hier könnte Urheberrecht wirksam sein und die Verwendung ohne Genehmigung des Urhebers ein Verstoß dagegen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 23:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Diebstahl geistigen Eigentums

Es dürfte klar sein, dass das System an sich nicht unter Schutz steht.

Interessant ist es aber zu wissen, ob die Ideen (also die Hintergrundgeschichte und sonstige Informationen) die ein jemand sich für eine Welt ausdenkt unter Urheberrechtsschutz fällt.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.10.2008, 11:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Diebstahl geistigen Eigentums

Zitat:
Interessant ist es aber zu wissen, ob die Ideen (also die Hintergrundgeschichte und sonstige Informationen) die ein jemand sich für eine Welt ausdenkt unter Urheberrechtsschutz fällt.
Klares nein.
Zitat:
UrhG § 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.Werke der Musik;
3.pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Und da steht nichts von Ideen. Urheberschutz können nur Werke genießen. Und als Computerprogramm ist das auch nicht zu sehen
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  #5 (permalink)  
Alt 23.10.2008, 11:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Diebstahl geistigen Eigentums

Ich denke schon, dass das unter das Urheberrecht fällt: (1) Literatur
Da ja Erklärungen und Beschreibungen in schriftlicher Form vorliegen.
Ein Autor kann sein Werk ja auch online ausstellen. Oder nicht?
Zumindestens gibt es im Internet ja auch Leseproben von Büchern und die fallen ja auch unter das Urheberrecht.
Man kann also ein FRPG als Schriftstück ansehen, dass eine Welt beschreibt. So wie auch ein Roman. Wenn auch nicht in so umfassender Form.
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