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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Angenommen, man hat eine Firma die Filmmaterial kopiert und diese bekommt dann DVDs mit urheberrechtlich geschützem Inhalt zum Vervielfältigen. Wie sollte diese Firma vorgehen? Könnte sie einen solchen Auftrag ohne Rechtsfolgen annehmen? Sollte sie den Auftrag einfach ablehen oder müsste sie das dann sogar irgendwo melden? |
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| [COLOR="DarkRed"]Zu punkt 1. [/COLOR]es ist genauso Strafbar ( gleichheitsgrundsatz ) [COLOR="DarkRed"]zu Punkt 2. [/COLOR]Diese Firma sollte schon genehmigungen besitzen der entsprechende Filmwirtschaft. Ich nehme an dass Sie diese Filme über emule od. anderst verbreiten wollen ? Denken Sie auch daran, man darf keinen [COLOR="DarkRed"]geschützem Inhalt[/COLOR] verbreiten. Wozu hatte man einen Copyierschutz Installiert? Zitat:
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| Es hätte ja sein können, dass die Verantwortung dann nicht bei "dieser Firma", sondern beim Auftraggeber des Kopierauftrages liegt. Was mit dem Material später geschieht, liegt letzten Endes ja in der Hand des jenigen, der den Kopierauftrag erteilt. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es hat mir persönlich eine Entscheidung erleichtert, auch wenn es den Umsatz schmälert. |
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| Zitat:
Z.B. darf man ja "einzelne Vervielfältigungen zu ausschließlich privaten Zwecken" (§53 UrhG) nicht nur herstellen, sondern auch herstellen lassen. Zitat:
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: urheberrecht |
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