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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 26.10.2008, 00:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.10.2008
Beiträge: 1
Cool Eigenartiger Ebayhändler


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Hallo
Hab da mal eine Frage. Was kann man machen wenn man bei Ebay etwas ersteigert und sofort nach Abschluss das Geld per PayPal Überweist. Auf diverse Email anfragen an den Verkäufer keine Antwort bekommt und nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen der Betrag von PayPal zurück Gebucht wird.
Nach weiteren 2 Wochen bekommt man dann plötzlich und unerwartet ein Packen mit der gekauften aber nicht mehr erwarteten Ware.
Wieder 2 Wochen später erhält man dann eine böse Mail des Verkäufers warum man das Geld zurück gefordert hat und nicht noch mal Bezahlt.

Was sollte man da Unternehmen.
Sorry hab da wohl zu oft auf meine Maus gedrückt bitte die doppelten löschen ist sonst nicht meine art.

Geändert von z3opa (26.10.2008 um 00:05 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 26.10.2008, 20:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Eigenartiger Ebayhändler

Zunächst besteht ein Vertrag. Wenn einer nicht leistet besteht noch lange kein Grund, seinen Teil des Vertrages nicht zu erfüllen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Ein Rücktritt vom Vertrag (als was ich die Rückbuchung sehen würde) ist bei Verträgen an einige Voraussetzungen geknüpft. Erst wenn die erfüllt sind, ist der Rücktritt möglich. Für solche Fälle gibt es die Mahnung mit Fristsetzung.

Wenn ein Verkäufer nicht liefert, weil der Käufer nicht zahlt, kann er auch nicht einfach so vom Vertrag zurücktreten.

Zitat:
Was sollte man da Unternehmen.
Relativ einfach: Seine Pflichten aus dem Vertrag erfüllen und bezahlen.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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