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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Ich hoffe das ich die richtige Kategorie für mein Thema gefunden habe, ansonsten bitte ich, meinen Thread zu verschieben =). Nun zu meinem Problem, was ich allgemein schildern will: Vor ca 10Tagen kaufte Person A eine sog. "Paysafecard" (Man bezahlt z.B. 10Euro und erhält dafür eine Karte mit einem 16stelligem Code, welcher im Internet den Wert von 10Euro hat). Person A gab diesen Code Person B, als Zahlungsmittel für ein Geschäft welches in einem Chat gemacht wurde. Wie später erfahren war Person B ein Betrüger, welcher den Code einlöste, aber keine Ware an Person A verschickte. Der Support der Firma welches die Paysafecard verkauft schrieb nach einem mehrfachen eMail wechsel nun folgendes: Zitat:
Wie hoch stehen die Chancen das Person A von der Firma Paysafecard ("http://www.paysafecard.com/de/") sein Geld erstattet bekommt, da Person B (höchstwahrscheinlich) nicht auffindbar sein wird, sollte trotzdem eine Anzeige erstellt werden? Ich hoffe ihr wisst Hilfe, Mit freundlichen Grüßen. |
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| Zitat:
Und die Wahrscheinlichkeit, dass die Einlösung unter falschem Namen erfolgte ist zwar gegeben, aber so hoch würde ich die nicht sehen, schließlich wollte B ja irgendwas damit anfangen ... Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Mit Anzeigen erstellen kenne ich mich nicht sehr aus, lohnt es sich für einen Wert von 70Euro Anzeige zu erstatten? Wie sieht es da mit sonstigen Kosten aus, und bleibt es bei einer Anzeige oder führt der Weg vor Gericht, wo Anwaltskosten zu bezahlen sind? Mit freundlichen Grüßen |
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Zitat:
Zitat:
Aber wie gesagt, das muss man alles nicht machen, aber sollte irgendjemand der Meinung sein, Geld zu verschenken zu haben richte ich gern ein Konto ein und überweise das Geld an Leute, die sich sowas nicht leisten können ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zuerst einmal, danke Aaky für deine Hilfe. Das mit dem Geld hat sich villeicht etwas falsch angehört, ich wollte nur gefragt haben, ob es am Ende nicht mehr kostet als man wieder bekommt. Angenommen, über eine Anzeige wird die Identität von Person B ermittelt, wie sieht es da mit Beweisen aus, die Person A erbringen muss, oder reicht es, das bewiesen ist das Person B mit den Paysafe Karten etwas gekauft hat. Die Willenserklärungen bei dem Geschäft fanden ja "nur" in elektronischer Form in einem Chat da, und sind von meiner Seite her nicht als Log oder Screenshot vorhanden. Könnte Person B dann "einfach sagen" das Person A ihm die Karten geschenkt hat, und nicht Teil eines Geschäftes Waren. So wie ich es im Moment verstanden habe, sollte Person A anzeige erstatten um (hoffentlich) so die Identität der Person B rauszubekommen, anschließend ist dann ein Anwalt für ein Verfahren notwendig (was ja nicht schlimm wäre, wenn die Schuld von Person B dann bestätigt ist, sodass Person B die Kosten tragen muss). Falls du mir die Fragen noch beantworten könntest, wäre ich dir sehr dankbar |
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