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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 27.10.2008, 17:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.06.2008
Beiträge: 5
Standard Paysafecard Betrug


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Hallo,

Ich hoffe das ich die richtige Kategorie für mein Thema gefunden habe, ansonsten bitte ich, meinen Thread zu verschieben =).

Nun zu meinem Problem, was ich allgemein schildern will:

Vor ca 10Tagen kaufte Person A eine sog. "Paysafecard" (Man bezahlt z.B. 10Euro und erhält dafür eine Karte mit einem 16stelligem Code, welcher im Internet den Wert von 10Euro hat).
Person A gab diesen Code Person B, als Zahlungsmittel für ein Geschäft welches in einem Chat gemacht wurde.
Wie später erfahren war Person B ein Betrüger, welcher den Code einlöste, aber keine Ware an Person A verschickte.

Der Support der Firma welches die Paysafecard verkauft schrieb nach einem mehrfachen eMail wechsel nun folgendes:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Person A,

wir bedauern, dass Sie einem Internetbetrüger zum Opfer gefallen sind.

Wir empfehlen Ihnen, Ihren paysafecard-PIN niemals Dritten mitzuteilen, da wir in diesem Fall keine Verantwortung übernehmen können.

Sie können diesen Fall aber auf jeden Fall bei der Polizei zur Anzeige bringen, dann können wir denen mithilfe der Seriennummer mitteilen, bei welchem Webshop mit dieser Karte eingezahlt worden ist.

Dort können wir dann unter Vorlage der Anzeigenbestätigung die Kundendaten erfragen und der Polizei mitteilen.

Gerne stehen wir der Kriminalpolizei auch für Auskünfte zur Verfügung (e-mail: ).

Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben!
Wie sollte Person A nun vorgehen, um (hoffentlich) sein Geld bzw. den Code zurück zu bekommen, man kann davon ausgehen das Person B unter falschem Namen den Code der Karte eingelöst hat.

Wie hoch stehen die Chancen das Person A von der Firma Paysafecard ("http://www.paysafecard.com/de/") sein Geld erstattet bekommt, da Person B (höchstwahrscheinlich) nicht auffindbar sein wird, sollte trotzdem eine Anzeige erstellt werden?


Ich hoffe ihr wisst Hilfe, Mit freundlichen Grüßen.
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  #2 (permalink)  
Alt 27.10.2008, 19:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Beitrag AW: Paysafecard Betrug

Zitat:
Wie sollte Person A nun vorgehen, um (hoffentlich) sein Geld bzw. den Code zurück zu bekommen, man kann davon ausgehen das Person B unter falschem Namen den Code der Karte eingelöst hat.
Steht doch eigentlich alles in der Email.
Und die Wahrscheinlichkeit, dass die Einlösung unter falschem Namen erfolgte ist zwar gegeben, aber so hoch würde ich die nicht sehen, schließlich wollte B ja irgendwas damit anfangen ...
Zitat:
Wie hoch stehen die Chancen das Person A von der Firma Paysafecard sein Geld erstattet bekommt, da Person B (höchstwahrscheinlich) nicht auffindbar sein wird, sollte trotzdem eine Anzeige erstellt werden?
Ich würde sagen 0, da die Recht haben, das die für derartige Fahrlässigkeit verständlicherweise keine Verantwortung übernehmen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 27.10.2008, 20:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.06.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Paysafecard Betrug

Mit Anzeigen erstellen kenne ich mich nicht sehr aus, lohnt es sich für einen Wert von 70Euro Anzeige zu erstatten? Wie sieht es da mit sonstigen Kosten aus, und bleibt es bei einer Anzeige oder führt der Weg vor Gericht, wo Anwaltskosten zu bezahlen sind?


Mit freundlichen Grüßen
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  #4 (permalink)  
Alt 27.10.2008, 20:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Paysafecard Betrug

Zitat:
Mit Anzeigen erstellen kenne ich mich nicht sehr aus, lohnt es sich für einen Wert von 70Euro Anzeige zu erstatten?
Die Frage muss sich jeder selbst stellen, es ist schließlich das eigene Geld. Aber wer dann mal eben so 70 E verschenken kann, sollte es lieber Bedürftigen als Betreügern geben ... Entweder man will sein Recht oder man lässt es ...
Zitat:
Wie sieht es da mit sonstigen Kosten aus
Die Anzeige ist kostenlos, die Ermittlungen ebenfalls. Falls es zu einem Verfahren kommt könnte es durchaus passieren, dass man einen Anwalt nehmen muss und die Kosten vorstrecken muss. Sollte der andere verurteilt werden, muss der die Anwaltskosten übernehmen. Aber es soll ja Leute geben, denen sind 70 E das nicht wert - die könntenh eigentlich auch auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
Zitat:
und bleibt es bei einer Anzeige
Die ist erstmal dazu da, die Identität des anderen zu ermitteln.
Zitat:
oder führt der Weg vor Gericht, wo Anwaltskosten zu bezahlen sind?
Wenn die Identität dann ermittelt ist, muss man sein Geld zivilrechtlich einfordern. Hierzu sollte man dann einen Anwalt zu Hilfe nehmen, um zum Beipsiel die gesetzliche Anspruchsgrundlage zu ermitteln.

Aber wie gesagt, das muss man alles nicht machen, aber sollte irgendjemand der Meinung sein, Geld zu verschenken zu haben richte ich gern ein Konto ein und überweise das Geld an Leute, die sich sowas nicht leisten können ...
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  #5 (permalink)  
Alt 27.10.2008, 21:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.06.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Paysafecard Betrug

Zuerst einmal, danke Aaky für deine Hilfe.

Das mit dem Geld hat sich villeicht etwas falsch angehört, ich wollte nur gefragt haben, ob es am Ende nicht mehr kostet als man wieder bekommt.

Angenommen, über eine Anzeige wird die Identität von Person B ermittelt, wie sieht es da mit Beweisen aus, die Person A erbringen muss, oder reicht es, das bewiesen ist das Person B mit den Paysafe Karten etwas gekauft hat.

Die Willenserklärungen bei dem Geschäft fanden ja "nur" in elektronischer Form in einem Chat da, und sind von meiner Seite her nicht als Log oder Screenshot vorhanden. Könnte Person B dann "einfach sagen" das Person A ihm die Karten geschenkt hat, und nicht Teil eines Geschäftes Waren.


So wie ich es im Moment verstanden habe, sollte Person A anzeige erstatten um (hoffentlich) so die Identität der Person B rauszubekommen, anschließend ist dann ein Anwalt für ein Verfahren notwendig (was ja nicht schlimm wäre, wenn die Schuld von Person B dann bestätigt ist, sodass Person B die Kosten tragen muss).


Falls du mir die Fragen noch beantworten könntest, wäre ich dir sehr dankbar
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