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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 01.12.2004, 18:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard GEMA VERGÜTUNG BEI E-COMMERCE


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Sehr geerte Damen únd Herren, ich möchte demnächst ein Tonträgereinzelhandel eröffnen. Wir haben ein Ladenlokal und Internetshop wo wir gerne Vorhhörmöglichkeiten von den Songs für den Kunden ermöglichen wollen.Meine Frage hierzu ist ob wir eine Vergütung an die Gema bezahlen müssen? Gemäß der der Vergütung der Gema muss ich für jeden Song bezahlen auch wenn er nur 45 sekunden anspielbar ist. In einem weiteren absatz der vergütung steht..ich zitiere "Nicht umfasst von der Einwilligung ist die Benutzung eines Werkes zur Werbung" . Ich verstehe das handeln der GEMA nicht, alle schimpfen über Rückläufe der Verkaufzahlen und die Gema möchte Gelder von den Anbietern die wirklich Musik verkaufen wollen und bestraft sie dafür.
Was kann ich tun um keine Vergütung an die Gema bezahlen zu müssen? Da ich sonst meinen Laden nicht eröffnen kann da die Kosten der Gema-Vergütung teurer wären als mein Miete und Fixkosten zusammen.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen da ich Platten legal verkauen möchte und etwas gegen den illegalen Musiktausch unternehmen möchte da ich seit Jahren als Dj und Plattensammler und Produzent tätig bin. ich kann es nicht nachvollziehen, das ich für ein Werk Geld bezahlen soll, das ich eingentlich verkaufen möchte und damit dem Musikmarkt helfe...weil ich bei Großhändlern wie Word and Sound einkaufe.

mit freundlichen grüßen
aroma
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  #2 (permalink)  
Alt 02.06.2005, 22:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

aroma I think just like you.
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