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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige mich würde folgendes interessieren: Ein professioneller Onlinebetrüger in Ebay kauft gegen Provision von einem bestehenden Mitglied ein Ebaykonto mit 100% einwandfreien Bewertungen. Jede Menge Ebaymitglieder fallen auf ihn herein und kaufen Ware (ohne Paypal), die nie ausgeliefert wird. Das Geld verschwindet ins Ausland und nun ist ein beträchtlicher Schaden entstanden. Kann man den Originalbesitzer dafür haftbar machen bzw. ist es überhaupt erlaubt, ein bestehendes Konto gegen eine Übernahmeerklärung und Provision zu veräussern? Vielen Dank für rechtl. Hinweise! Beste Grüße Uli |
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| Zitat:
Wenn dem aber so ist, würde ich den "Verkäufer" als voll haftbar ansehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: betrug, ebay, uebernahmeerklaerung |
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