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  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2008, 13:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Unglücklich Umgang mit negativen Bewertungen


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Hallo, wenn ein gewerblicher VK eine negative Bewertung bekommen hat.
"Versand dauerte zu lange" kann er irgendwie dagegen vor gehen (außer mit Käufer sprechen und ihn darum bitten)?

Versand geschah innerhalt von gesetzichen Lieferrist.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.10.2008, 16:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Umgang mit negativen Bewertungen


Wohl kaum, denn die Bezeichnung "zu lange" ist eben subjektiv. Nur gegen Falschaussagen kann erfolgreich vorgegangen werden.
Hier bleibt wohl nur, die Bewertung zu kommentieren, allerdings sollte man sich dabei nicht auf die "gesetzlich zulässige Frist" berufen, dass sieht nicht allzu gut aus. Eine kurze Erklärung wie lange und warum hilft da meistens besser.
Anonsten ist das wohl eines der Probleme die bei Bewertungen auftreten können
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 31.10.2008, 22:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: Umgang mit negativen Bewertungen


Ja, aber. Für etwas länger dauer hat der Kunde ein Geschenk bekommen ein weiteres Spiel. Das wurde garnicht in der Bewertung erwähnt.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.10.2008, 23:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Umgang mit negativen Bewertungen


Das kann man ja im Kommentar auf die Bewertung schreiben.
Unsd nach den Prozenten geht kaum jemand, die meisten lesen sich (wenn es sie interessiert) die negativen Bewertungen durch - hoffe ich jedenfalls.
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