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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2008, 17:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.10.2008
Beiträge: 1
Standard Herausgabe der Ip-Adresse


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Hallo,
folgendes Szenario. Und zwar hat sich jemand bei einem Emailprovider eine Emailadresse erstellt, die der eines Lehrers bis auf die Endung gleicht. Damit wurde an eine Schulkameradin eine Email versand, die eher als Scherz gedacht war und zusammen mit Freunden von ihr formuliert wurde.

Die Email ist nicht anstößig oder ähnliches sondern nur ein sarkastisches "veräppeln". Heute bekamen dann alle Schüler eine Rundmail von besagter Lehrkraft, in welcher er sich sehr aufregte, da sich jemand als er ausgegeben hat usw.

Er will sich jetzt an die Polizei und den Provider bzw den Emailservice wenden und so die Ip-Adresse herausbekommen , um den Absender zu identifizieren. Da die Email allerdings nur als Witz gemeint war und keine anstößigen Inhalte oder ähnliches enthält, würde sich dieser nur ungern zu erkennen geben um sich zu entschuldigen, da er sicherlich auch schulische Konsequenzen zu befürchten hätte.

Daher meine Frage: Darf der Emailprovider die Ip Adresse herausgeben bzw der Internetprovider den Absender identifizieren und diese Daten herausgeben?

Würde mich sehr über Hilfe freuen.

Mfg, Asmo
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  #2 (permalink)  
Alt 31.10.2008, 18:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Herausgabe der Ip-Adresse

[COLOR="DarkRed"]Erstmal zur Info [/COLOR]

Jede versendete Mail beinhaltet eine IP-Addy
wenn diese dem Lehrer abgegeben wurde, geschah dies von ihr freiwillig.
Dadurch dass Sie sich mit falschen Namen angemeldet haben wird es problematisch bei einer Anzeige.

[COLOR="DarkRed"]fragen kommen auf[/COLOR]
warum
wieso
ziel u.s.w.

Bei einer Meldung wenn, bei der Polizei, kann je nach schwerheitsgrad, der Provider angefragt werden, alle daten wer sich dahinter steckt.
Anmeldedaten IP u.s.w. ,,, werden dann weiter gereicht.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet letztentlich ob einer Anzeige statt gibt.



Zitat:
Zitat von Asmodeus Beitrag anzeigen
Hallo,
folgendes Szenario. Und zwar hat sich jemand bei einem Emailprovider eine Emailadresse erstellt, die der eines Lehrers bis auf die Endung gleicht. Damit wurde an eine Schulkameradin eine Email versand, die eher als Scherz gedacht war und zusammen mit Freunden von ihr formuliert wurde.

Die Email ist nicht anstößig oder ähnliches sondern nur ein sarkastisches "veräppeln". Heute bekamen dann alle Schüler eine Rundmail von besagter Lehrkraft, in welcher er sich sehr aufregte, da sich jemand als er ausgegeben hat usw.

Er will sich jetzt an die Polizei und den Provider bzw den Emailservice wenden und so die Ip-Adresse herausbekommen , um den Absender zu identifizieren. Da die Email allerdings nur als Witz gemeint war und keine anstößigen Inhalte oder ähnliches enthält, würde sich dieser nur ungern zu erkennen geben um sich zu entschuldigen, da er sicherlich auch schulische Konsequenzen zu befürchten hätte.

Daher meine Frage: Darf der Emailprovider die Ip Adresse herausgeben bzw der Internetprovider den Absender identifizieren und diese Daten herausgeben?

Würde mich sehr über Hilfe freuen.

Mfg, Asmo
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  #3 (permalink)  
Alt 31.10.2008, 20:05
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Herausgabe der Ip-Adresse

Warum sich nicht einfach entschuldigen? Die hierbei drohenden Konsequenzen wiegen wohl kaum so schwer wie mögliche strafrechtliche Folgen.

§§ 113b ivm 113a TKG, wem die Vorratsdatenspeicherung nicht passt, dann vielleicht eher die §§ 94 ff StPO, insbes. 100 Abs. 1 Nr. 2, was anderes fällt mir jetzt aus dem Stehgreif nicht ein. Als mögliche Straftat fällt mir spontan die Amtsanmaßung (§ 132 StGB) ein, der Rest wäre vom Inhalt der Email abhängig.

Möglichkeiten finden sich da m.E. schon, eine direkte Entschuldigung wäre da wohl deutlich besser. Ehrlichkeit soll bekanntlich manchmal Wunder wirken...
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