Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > E-Commerce

E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 01.11.2008, 10:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 4
Standard Abmahnung wegen vermeindlich versteckten Impressum


Anzeige
Wenn man beim Verkaufstext seines Ebooks das Impressum ganz unten auf der Webseite hat, kann man dann abgemahnt werden, weil es länger wie 2x scrollen entfernt liegt. Mir wurde das von einem Freund gesagt, stimmt das?

An dem Ebook Verkaufstext von der oberen Seite kann ich mich nicht orientieren, weil seine Firma nicht in Deutschland angemeldet ist und sein Sitz auch weiter weg ist.....

Bitte nur Meinung von Personen, die den Sachverhalt kennen und keine Vermutungen aufstellen.



Danke
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 01.11.2008, 13:26
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Abmahnung wegen vermeindlich versteckten Impressum

Zitat:
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Denke diese Worte sagen genug, da muss man nicht mehr viel ergänzen. Wenn man, um das Impressum zu erreichen, sich erstmal durch seitenlangen Text quälen muss, ist m.E. wohl kaum von "unmittelbar" zu sprechen. Von daher gebe ich deinem Freund mit dem 2-Klicks Recht, der BGH wohl auch, von dem stammt das nämlich. (vgl. BGH v. 20.07.06 Az. I ZR 228/03), wobei der BGH dies jedoch wohl eher auf ein "sich-durchklicken" über Links hin zum Impressum bezog, nicht direkt auf das Scrollen (dazu eher OLG München Az. 29 U 4564/03, das ein langes Scrollen bis zum Ende einer Seite als unzumutbar sah).
Aber man muss sich auch die Frage stellen, warum setze ich das Impressum, wenn es doch auch mit identischen Aufwand an anderer und besser geeigneter Stelle ginge, ganz nach unten, hinter einem seitenlangen Text? Ein Impressum wird hier weniger erwartet. Wenn man ein wenig scrollen muss, ok, aber nicht mehrere Seiten, da würde ich es eher wie das OLG sehen, wobei auch das BGH betonte, dass das Impressum "ohne langes suchen" auffindbar sein muss.

Und was den Betreiber der hier verlinkten Seite angeht, auch dieser müsste sich m.E. an die Regelungen des TMG halten, so nett es auf den Seychellen auch sein mag, die rechtliche Sonne scheint für ihn nicht dort, sondern in Deutschland. Denn die Seite richtet sich eindeutig an deutsche Nutzer, somit gelten auch deutsche Rechtsvorschriften (siehe LG Frankfurt a.M. Urteil vom 28.03.2003 Az. 3-12 O 151/02), denn das Interesse des hier angesprochenen deutschen Verbrauchers, gilt auch bei im Ausland ansässigen Firmen, wenn diese gezielt deutsche Nutzer ansprechen.
__________________
hier klicken für die Forensuche

[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2008, 14:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: Abmahnung wegen vermeindlich versteckten Impressum

Was das Scrollen angeht, kann ich als IT Mensch sagen: Die Scroll Maus kann ich so einstellen, das mit einen Scrollvorgang gleiche 20 seiten gescrollt werden.

Oder auch nur eine Zeile. Einstellungssache...

Mein Anwalt sagte mir so was ähnliches. Nach möglichkeit Impressum und weitere Beschreibungen leicht sichtbar machen (keine Scrollboxen verwenden).
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 01.11.2008, 19:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Abmahnung wegen vermeindlich versteckten Impressum

Vielen Dank für eure Hilfe. Hat mir sehr geholfen!!!!
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 02.11.2008, 14:56
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Abmahnung wegen vermeindlich versteckten Impressum

Zitat:
Zitat:
Was das Scrollen angeht, kann ich als IT Mensch sagen: Die Scroll Maus kann ich so einstellen, das mit einen Scrollvorgang gleiche 20 seiten gescrollt werden.

Oder auch nur eine Zeile. Einstellungssache...
Ja gut, aber wer macht das schon, wenn er seine Maus sonst für allgemeinen Gebrauch einstellt? Da ist ein solcher Seitensprung eher unpraktikabel. Außerdem muss man bei sowas vom Normal-User ausgehen, der weiß das nicht unbedingt, sondern schließt das Ding an und benutzt es... Einstellungen sind da eher wurscht.
__________________
hier klicken für die Forensuche

[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags:



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Abmahnung wegen Warenzeichen Neuling08 E-Commerce 2 14.08.2008 17:53
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung henry_chinaski Recht - MP3 & Tauschbörsen 3 02.08.2008 12:26
Abmahnung wegen § 43 b I TKG Anonymous E-Commerce 5 21.11.2005 10:35
abmahnung wegen verlinkung Anonymous Domain-Recht 5 18.06.2005 08:18



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:14 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46