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  #6 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 20:11
Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 31
Standard AW: IT Firma ohne Gewerbe

Etwas klarer, scheint also in Ordnung zu gehen.

Die Frage ist - wenn z.B. bei einem Resellervertrag die Angabe eines Firmennamens verlangt wird - kann man da dann einfach schon den "angepeilten" Namen verwenden, auch wenn das Gewerbe noch nicht existiert?
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  #7 (permalink)  
Alt 03.11.2008, 22:35
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: IT Firma ohne Gewerbe

Also wenn man bei solchen Dingen ein Neuling ist, sollte man grundsätzlich einen Anwalt aufsuchen - bei Dingen wie Resellerverträgen sowieso -, gerade was den Inhalt des Vertrages angeht, kann man schnell mal auf die Nase fallen wenn man nicht aufpasst.
Was den "Namen" angeht, wenn man keine Firma führt (bzw. kein Gewerbe betreibt), kann man auch keine angeben, sondern sollte meines Wissens hier den eigenen Namen verwenden.
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  #8 (permalink)  
Alt 04.11.2008, 15:12
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: IT Firma ohne Gewerbe

§17 passt gut, danke Styx.

Die Diskrepanz zwischen dem umgangssprachlichen Gebrauch von "Firma" und die im rechtlichen Sinne scheint leider den meisten nicht bewusst zu sein, bzw. sie denken, dass es gar keine gibt und die "umgangssprachliche Firma" die Rechtliche ist.
Da gibt es dann ganz problematische Fälle, wenn dann eine "Nicht-Firma" im Impressum sich als solche ausgibt. Mir ist sogar schon untergekommen, dass eine IHK in einem Formblatt für Kleinunternehmer diese Art und Weise, sich im Impressum als Firma auszugeben, vorschlägt (vorschlagen nicht im Sinne von "dazu anstiften", sondern dies als Beispiel für ein "richtiges Impressum" anführt).
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  #9 (permalink)  
Alt 04.11.2008, 17:08
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: IT Firma ohne Gewerbe

Wenn man Pech hat, wird man so halt mal eben zum Kaufmann kraft Rechtsscheins, halt eben weil nach außen als ein solcher auftritt und man so den Anschein eines Kaufmanns erweckt. (s. 242 BGB, Treu und Glauben müsste die entspr. Grundlage hierfür sein)
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