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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 02.11.2008, 08:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Blinzeln Versandkosten 250 € für einen Player


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Hallo,

wenn Person A einen Player gekauft hat für 1 Euro und die Versandkosten übersehen hat 250 € muss er nun zahlen? Fall Ebay, durch diesen Trick spart der Verkäufer 10 % Gebühren.

Ebay Grundsatzverbot:
Es ist verboten, Kosten für Verpackung und Versand zu berechnen, die nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen. Dies gilt auch für den inter********en Versand, auch wenn hier die Versandkosten in der Regel höher ausfallen. Verkäufer dürfen Verpackungs- und Versandkosten auch nicht prozentual anhand des endgültigen Verkaufspreises berechnen. Zusätzlich ist es verboten, beim Einstellen falsche Angaben über die tatsächlichen Versandkosten zu machen.

Somit wurde gegen diesen Grundsatz verstoßen ist nun ein Kaufvertrag zustanden gekommen oder nicht? Darf der Käufer den VK negativ bewerten, weil gegen diesen Grundsatz verstoßen wurden?

Geändert von Benutzer_JH (02.11.2008 um 09:48 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 02.11.2008, 21:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Versandkosten 250 € für einen Player

Rein rechtlich gesehen ist der Vertrag schon entstanden, allerdings solte eBay auf den Verstoß aufmerksam gemacht werden und der Käufer sollte versuchen, vom Vertrag zurückzutreten.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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