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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Mein Fall sieht folgendermaßen aus: Ein 17 Jähriger Nutzer A meldet sich, ohne die AGB's glesen zu haben und ohne zu sehen, das die Seite Kostenpflichtig ist, bei Seite xyz an. Daraufhin bekoomt er eine Bestätigunsmail, in der allerdings nichts von Gebühren steht. Er meldet sich bei der besagten Seite an und bekommt eine Rechnung zugestellt. Nun möchte er die Widerreufspflicht in Anspruch nehmen und erwähnt dabei sein alter (wie schon gesagt 17). Nun möchte der Anbieter B der Seite xyz eine Strafanzeige wegen Internetbetrugs starten, da der 17 Jährige Nutzer sich als volljährig bestätigt hat. Darf Anbieter B das? Auf Antwort hoffend Nutzer A |
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| Wenn der Widerruf nicht akzeptiert wird (was ich mal annehme, da es sich hier eigentlich um eine Dienstleistung handelt - was bei solchen Seiten auch üblich ist) ist der Vertrag erstmal schwebend wirksam. In einem solchen Fall müssen die Erziehungsberechtigten dem Vertrag widersprechen. Was die Anzeige angeht: das wäre prinzipiell schon mal möglich. Allerdings bezweifle ich, das die Seite das durchzieht, wenn die Kostenpflicht nicht eindeutig erkennbar gewesen ist. Andererseits könnt edie Seite Probleme bekommen, wenn die Seite Inhalte ab 18 darstellt. Dann bestünde nämlich eine Prüfungspflicht für die Seite.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Treuhandauftrag - Verkäufer akzeptiert nicht | lilly-X | Onlineauktionen | 2 | 16.02.2008 10:05 |
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