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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Ich habe ein kleines Anliegen und hoffe, dass Ihr mir einige Antworten dazu geben könnt. Angenommen man bestellt in einem Online-Shop eine Digitalkamera (mit Zubehör), die augenscheinlich auch verfügbar ist und überweist das Geld per Vorkasse. In den AGB des Händlers sei vermerkt, dass der Warenversand etwa 3-4 Tage nach Erhalt des Betrages - Verfügbarkeit der Ware vorausgesetzt - erfolgen würde. Angenommenes Szenario: Nach einer Woche ist im Kontenbereich auf der Händlerseite der Vermerk "Bezahlt" eingestellt, doch nach einer Woche hat der Kunde noch immer keine Ware erhalten. Auf eine E-Mail des Kunden wird nicht reagiert und auch die Telefonhotline entpuppt sich als Anrufbeantworter. Nach einer zweiten E-Mail wird der Auftragsstatus auf "Versandbereit" gesetzt. Nach abermaliger Nachfrage des Kunden per E-Mail, auf welche natürlich keine Antwort erfolgt, und zweiwöchiger Wartezeit hat der Kunde genug und möchte weitere Schritte einleiten, um an seine bereits bezahlte Ware, bzw. das überwiesene Geld zu kommen. nzumerken sei hier, dass über die gesamte Zeitspanne die bestellten Artikel im Shop verfügbar waren. Welche Möglichkeiten bieten sich dem Kunden nun? Sollte er hier schriftlich dem Händler eine Frist setzen? Wenn ja, was sollte diese formell enthalten, bzw. auf was wäre hierbei zu achten? Ich bedanke mich schonmal recht herzlich im Voraus und wünsche allen noch einen schönen Sonntag! MfG Philipp |
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| Zitat:
Und die Frist sollte angemessen sein (ich würde hier 10-14 Tage als angemessen ansehen, da zB. die Post 2-5 Tage für Pakete angibt, plus Wochenende plus 1 Tag Bereitstellung). Und wenn der Verkäufer die Frist nicht einhält, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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