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| Anzeige Da ich auf den Seiten von Google keine Kontaktadresse finde um die Frage dort zu stellen, stelle ich sie mal hier ins Forum: A ist Webmaster einer Schulhomepage und würde nun im Rahmen eines Umbaus der Internetpräsenz neu planen und unter der Rubrik Kontakt/ Anfahrt eine Link aus Googlemaps einzubetten (bzw. habe hätte dies in der Übergangspräsenz bereits gemacht. In den Nutzungsbedingungen schreibt Google, dass Privatmenschen sowas dürfen, und hierfür nicht eine Geschäftsbeziehung mit Google eingehen müssen. Meine konkrete Frage lautet: Ist eine Schule ein Gewerbe, so dass man sagen könnte, dass ich das anmelden müsste (worauf A dann verzichten würde)? Danke und Gruß fluxus |
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| Eine Schule ist gar nix von beiden. Sie ist weder ein Gewerbe, noch ist sie eine Privatperson. Eine Schule gehört dem öffentlichen Bereich an, ist somit öffentlich-rechtlicher Natur, genauer eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, zumindest nach meinem Wissensstand. Damit handelt es sich meiner Ansicht nach um einen nichtgewerblichen Zweck. Nur sollte man dabei grundsätzlich keinen Screenshot verwenden, sondern immer den html-Code/API zum Einbetten verwenden. Ferner sollte nichts damit vermarktet oder beworben werden. (Außer es handelt sich um eine Privatschule, dann sieht obiges m.E. etwas anders aus.)
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| Tags: google maps, schule |
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