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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Das Sperren von Webseiten ist rechtlich nicht möglich - es sei denn, es wären Inhalte, die gegen das Staatssystem verstoßen oder gegen geltende Gesetze. Aber selbst dann wird eine Sperrung meistens nicht durchgesetzt. Deshalb wäre es rechtlich völlig unmöglich eine Webseite sperren zu lassen, nur weil eine Person dort beleidigt wird. Das was ich als möglich sehen würde, wäre, dass man sich an den Betreiber der Seite wendet und die Entfernung verlangt. Persönlichkeitsrechte gibt es in den meisten Rechtssystemen, so dass dies auch im Ausland eine Grundlage für die Entfernung des Beitrages wäre. Sollte der Betreiber sich nicht einsichtig zeigen, sollte man die Hilfe von Anwälten in Anspruch nehmen, die entweder in dem jeweiligen Land sitzen und die Rechte wahrnehmen können oder sich einen Anwalt suchen, der sich auf das jeweilige Rechtssystem spezialisiert hat.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für Ihre Antwort. Weissen Sie, in der Türkei, blogspot.com, googlegroups, wordpress, richarddawkins.net vorher gesperrt ist, weil nur eine Person beleidigt wurde. Deshalb habe ich mich über die Verwendung in Deutschland gewundert. |
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| Zitat:
Über Sinn und Unsinn kann man streiten, mach ich hier aber nicht
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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