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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 04.11.2008, 15:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 1
Standard Datensaetze fuer eigene Website verwenden


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Hallo,
darf man oeffentlich zugaengliche Datensaetze von bestehenden Websites (oder anderen Medien) verwenden, um damit eine Datenbank der eigenen Website zu fuellen? Im Detail: darf man z.B. in einem Online-Telefonverzeichnis oder eine Telefonbuch-CD nach Autohaeusern suchen, und deren Kontaktdaten auf der Website als eine Art Uebersicht aller Autohaeuser praesentieren?

Ich denke nicht das sich in jedem Telefonbuchverzeichnis alle aufgelisteten Personen selber eingetragen haben (ich zumindest nicht), trotzdem sind alle Daten ueberall zu finden. Gibt es eine Richtline, welche Art von Daten frei verwendet werden duerfen (weil man z.B. frueher einmal zugestimmt hat, das sie im oertlichen Telefonbuch veroeffentlicht werden) und welche nicht?

Ich bin dankbar fuer jede Antwort.

Gruss

Paul
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  #2 (permalink)  
Alt 04.11.2008, 15:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Datensaetze fuer eigene Website verwenden

Zitat:
Ich denke nicht das sich in jedem Telefonbuchverzeichnis alle aufgelisteten Personen selber eingetragen haben (ich zumindest nicht),
Doch, dem ist so. Bei der Freischaltung des Anschlusses muss man dem zustimmen oder widersprechen. Meiner Meinung nach ist das ein Opt-out, heißt, man müsste der Verwendung widersprechen.

Aber das ist erstmal nebensächlich, denn die Zustimmung gilt nur für die dortige Verwendung. Daraus ergibt sich nicht, dass Hinz und Kunz diese Daten auch verwenden darf.
Es wird zwar zwischen öffentlich zugänglichen Daten, wie die aus dem Telefonbuch, und den persönlichen daten unterschieden (die man irgendwo anders angibt), der Aufnahme in ein x-beliebiges Verzeichnis hat man damit aber nicht zugestimmt.
Wenn man also auf Nummer sicher und Abmahnungen vermeiden will (ob gerechtfertigt oder nicht lasse ich einfach mal dahingestellt), sollt eman sich die genehmigung einholen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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