Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Strafrecht & Internet

Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 16.12.2004, 21:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Üble Anmache im Chat


Anzeige
Hallo allereseits.

Meine Frage lautet: Kann man privatrechtlich einen Chatter belangen der wiederholt auf äußerst unflätige Art und Weise über ander Chater herzieht und sie beschimpft? Kennt jemand einen derartigen Fall und wie ist die Vorgehensweise? Für Antworten danke ich im Voraus.
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2004, 13:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Re: Üble Anmache im Chat

Hallo,

selbstverständlich ist eine Beleidigung auch im Internet eine Beleidigung. Hier würde eine Strafanzeige weiterhelfen. Das Problem ist nachzuweisen, welche Person die Aussagen tatsächlich getätigt hat. Gibt es getrackte IP-Adressen, notfalls muss der Chatanbieter die Identität des Chatters offenlegen.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2005, 20:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Re: Üble Anmache im Chat

Zitat:
Zitat von Anonymous
Hallo,

selbstverständlich ist eine Beleidigung auch im Internet eine Beleidigung. Hier würde eine Strafanzeige weiterhelfen. Das Problem ist nachzuweisen, welche Person die Aussagen tatsächlich getätigt hat. Gibt es getrackte IP-Adressen, notfalls muss der Chatanbieter die Identität des Chatters offenlegen.
:twisted:
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 04.05.2006, 11:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2006
Ort: Garmisch-Partenkirchen
Beiträge: 2
Standard

hi !!
wo wir schon dabei sind, fallen sexuelle anmachen, bedrohungen minderjähriger auch ins strafrecht und wie kann man diese personen 100%ig überführen... geht das auch ohne polizei?
dann könnte man diese personen erstmal anschreiben
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 07.06.2006, 14:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Hallo ihr lieben

Hallo,

selbstverständlich ist eine Beleidigung auch im Internet eine Beleidigung. Hier würde eine Strafanzeige weiterhelfen. Das Problem ist nachzuweisen, welche Person die Aussagen tatsächlich getätigt hat. Gibt es getrackte IP-Adressen, notfalls muss der Chatanbieter die Identität des Chatters offenlegen. mfg
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Chat, Beleidigung, Rufmord, usw. Hasendoc Strafrecht & Internet 7 08.07.2009 09:07
msn chat nina08 Strafrecht & Internet 1 09.07.2008 08:49
Hausverbot im IRC Chat kaarlo Strafrecht & Internet 2 05.02.2008 22:42
Rufschädigung im Chat Tuxamoon Strafrecht & Internet 1 27.01.2008 13:03
Chat .wired Sonstiges zum Onlinerecht 2 25.06.2007 12:18



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:20 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46