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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 06.11.2008, 15:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2008
Beiträge: 2
Standard Widerspruchsfrist bei Dienstleistungen bei eBay und Co.???


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Hallo!

Als gewerblicher Verkäufer bei eBay & Co. sollte
bei den Angeboten u.a. auf die Widerspruchsfrist
hingewiesen werden.
Wenn nicht oder nicht richtig droht eventuell
eine Abmahnung.

Was ist aber, wenn man bei eBay & Co. statt
„herkömmlicher Waren“ wie Handys, Bücher etc.
eine reine Dienstleistung anbietet, beispielsweise
das Gestalten einer Homepage etc.?
Ist man dann auch verpflichtet, eine Widerspruchsfrist
anzugeben??

Vielen Dank im Voraus!!!!!!!!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 06.11.2008, 21:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Widerspruchsfrist bei Dienstleistungen bei eBay und Co.???

Eigentlich nicht, aber sicherheitshalber würde ich darauf hinweisen, dass der Widerspruch gesetzlich ausgeschlossen ist. Damit geht man dem Problem eigentlich aus dem Weg, ob eine solche Belehrung erforderlich ist.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 07.11.2008, 11:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Widerspruchsfrist bei Dienstleistungen bei eBay und Co.???

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Eigentlich nicht, aber sicherheitshalber würde ich darauf hinweisen, dass der Widerspruch gesetzlich ausgeschlossen ist. Damit geht man dem Problem eigentlich aus dem Weg, ob eine solche Belehrung erforderlich ist.
Hallo!

Vielen Dank für die Antwort aaky!!!

An die Antwort schließt sich dann folgende Frage an:

Wenn von dem eBay-Angebot mit deutlich sichtbaren
Link heraus auf die AGB-Seite der Internetdomain, über
die man seine Dienstleistungen eigentlich anbietet,
verwiest und dort den Widerspruch ausschließt, ist dies
dann ausreichend?

Vielen Dank im Voraus!!!!!!!!
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  #4 (permalink)  
Alt 07.11.2008, 12:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Widerspruchsfrist bei Dienstleistungen bei eBay und Co.???

Zitat:
Wenn von dem eBay-Angebot mit deutlich sichtbaren
Link heraus auf die AGB-Seite der Internetdomain, über
die man seine Dienstleistungen eigentlich anbietet,
verwiest und dort den Widerspruch ausschließt, ist dies
dann ausreichend?
Ich würde sagen nein, da auch die Widerrufsbelehrung direkt beim Angebot stehen muss.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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