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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Ich habe eine Frage bezüglich einer Domain. Angenommen ein Minderjähriger, z.b. 13 Jahre alt registriert eine Domain, nutzt diese teilweise und nach einem Jahr nicht mehr. Rechnungen des Providers für diese Domain kommen nie an! Nach 6 (!) Jahren kommt ein Bankauszug mit einem Versuch zum Lastschrifteinzug der Firma in etwa 5 facher Höhe der normalen Domainkosten.. Während den 6 Jahren ist es nie zu einer Abmahnung oder desgleichen gekommen. Nach einer Mitteilung an den Provider, dass die Person die, die Domain registriert hat Minderjährig war und somit der Vertrag als nichtig anzusehen ist, möchte er den Fall als Betrug an einen Staatsanwalt weitergeben. Ist der provider im Unrecht, oder ist das wirklich ein Betrugsfall der minderjährigen Person? Gruß Patrick |
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| Zunächst hätte ich der Forderung wegen Verjährung widersprochen. Selbst wenn irgendwelche Rechnungen kommen, wäre das zumindest zivilrechtlich möglich. Und auch eine "Straftat" dieser Art dürfte nach dieser Frist verjährt sein (müsste man im StGB suchen, bin ich jetzt zu faul zu) Meiner Meinung nach hat der Provider ganz schlechte Karten, das würde ich ihm auch so mitteilen - verbunden mit dem Hinweis, dass er, wenn er auf seiner Forderung besteht, eventuell die Anwaltskosten tragen darf. Und selbstverständlich würde ich einen Anwalt zur Klärung und Prüfung hinzuziehen - dann bräuchte ich nicht selbst im Gesetz suchen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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