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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 07.11.2008, 14:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2008
Beiträge: 7
Standard Scheinbare Abmahnung


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Hallo,

angenommen man würde eine solche Mail bekommen:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die Ebay GmbH in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert. Genaue Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang.
Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 1580089475 geschehen.
Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.
Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 830,00 Euro.
Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.
Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 07.11.2008 - 18:00 Uhr bei uns eingehend.
Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.
Mit freundlichen Grüßen,
[NAME]
Rechtsanwalt · Dipl.-Ing. (FH)
[STRASSE]
Münchener Freiheit
80802 München
Dazu muss ich sagen, dass man als empfänger dieser Mail noch nie etwas bei eBay verkauft oder gekauft hat. Ist dies glaubhaft oder nur ein versuch um an Geld zu kommen? Wie sollte man darauf reagieren?

Danke schonmal für eure Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.11.2008, 14:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Scheinbare Abmahnung

Das ist ein Versuch, ein Trojaner auf dem Rechner zu installieren.
http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/1028.html
Zitat:
Dazu muss ich sagen, dass man als empfänger dieser Mail noch nie etwas bei eBay verkauft oder gekauft hat. Ist dies glaubhaft oder nur ein versuch um an Geld zu kommen? Wie sollte man darauf reagieren?
Gar nicht, wie auf alle unaufgeforderten Mails mit Anhängen.

Und ist das deine erste Mail derartigen Inhalts? Ansonsten wäre dir schon aufgefallen, dass derartige Mails, verschiedener Inhalte in letzter Zeit verstärkt im Umlauf sind.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 07.11.2008, 18:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2008
Beiträge: 7
Standard AW: Scheinbare Abmahnung

Es ist die erste Mail dieser Art. Danke für deine schnelle Hilfe
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  #4 (permalink)  
Alt 07.11.2008, 19:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Scheinbare Abmahnung

Hast du ein Glück
Aber so wird es wohl nicht bleiben - wenn du Pech hast ist die Email jetzt auf einer Liste gelandet ...
__________________
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