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  #11 (permalink)  
Alt 21.11.2008, 13:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Wer würde die Kosten tragen?

Zitat:
Zitat von TiCar Beitrag anzeigen
mich würde mal de Sachverhalt für folgenden fiktiven Fall interessieren (zum Glück ists noch nie soweit gekommen, oder konnte ich davon lesen).

1. Es schreibt eine dritte Person eine Art Verleumdung/Rufmord in ein Forum, von dem der Forumsbetreiber natürlich nichts weiß.

2. Der Geschädigte rennt zum Anwalt und der Anwalt schickt eine Aufforderung an den Forumsbetreiber/Domainbesitzer, dass er dieses rausnehmen/löschen soll, inkl. Einforderung der Kosten für diese Aktion.
Ein "Teledienstleister" haftet für fremde Inhalte erst in dem Moment, wo sie zur Kenntnis gekommen sind und er sie nicht schnell genug entfernt. Was "schnell genug" ist und wieviel Kontrolle der Teledienstleister machen muß, hängt vom Einzelfall ab. Spätestens wenn man ihm das mitteilt, hat er natürlich Kenntnis.

Eine kostenpflichte Abmahnung wäre hier aber verfrüht und der Abmahnende würde auf seinen Anwaltskosten sitzen bleiben. Sofort abmahnen könnte er nur den direkten Verursacher des Rechtsverstoßes.

Zitat:
Frage 1: Die Kosten für diese Anwaltsauktion muss wer tragen - Die geschädigte Person oder der Forumsbetreiber/Domainbesitzer?
Kann man nicht pauschal sagen - siehe oben.

Zitat:
Frage 2: Ist es überhaupt rechtes direkt zum Anwalt zu gehen, oder muss die geschädigte Person vorher erst persönlich Kontakt zum Forumsbetreiber/Domainbesitzer aufgenommen werden (telefonisch oder schriftlich sei mal dahingestellt)?
Damit der Teledienstleister in Regress genommen werden kann, muß er erstens Kenntnis haben und zweitens den Rechtsverstoß nicht unverzüglich abgestellt haben. Bevor nicht beides eingetreten ist, haftet er gar nicht.

Zitat:
Frage 3: Kann der Forumsbetreiber/Domainbesitzer den User, sollte er seine Daten haben, ebenfalls verklagen und das Geld, sollte er das zahlen müssen, einklagen?
Ein Forumsbetreiber kann einen User, der durch rechtswidriges Verhalten Schaden verursacht hat, in Regress nehmen. Selbstverständlich.

Eine interessante Frage wäre dabei: wenn der Teledienstleister durch eigenes Verschulden versäumt, nach Kenntnisnahme des Rechtsverstoßes diesen zu beseitigen, vorausgesetzt das sei ihm möglich - kann er dann seinen User für diese Trödelei in Regress nehmen?

Der Teledienstleister hat ja auch sowas wie eine "Schadensminderungspflicht"...

Zitat:
Frage 4: Wie verhält sich das Ganze, wenn der Forumsbetreiber diese Aussage selbst getätigt hat (damit hat er ja Kenntnis davon)?
Das "Haftungsprivileg" des TMG (Telemediengesetz) gilt nur für fremde Inhalte. Alle eigenen Inhalte und alle Inhalte, die sich der Teledienstleister "zu eigen" macht, hat er selber zu verantworten.

Zitat:
Ich weiß aus der Vergangenheit und bisherigen Rechtsprechungen, dass ein Forumsbetreiber nicht für solche Aussagen verantwortlich gemacht werden kann, aber es kann von ihm gefordert werden, dass er diese Aussagen raus nimmt. Leider konnte ich obige Sachverhalte nie in Erfahrung bringen, wie es sich damit verhält.
Zitat:
§ 7 TMG Allgemeine Grundsätze

(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #12 (permalink)  
Alt 21.11.2008, 14:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Wer würde die Kosten tragen?

Zitat:
Zitat von TiCar Beitrag anzeigen
Ah ok, dann haben wir aber etwas aneinander vorbei geredet, denn es kommt dann auch auf die Größe und die Anwesenheit des Admins drauf an.
Die Rechtsprechung reicht da von der Forderung, daß ein großes Forum ständig durch Admins überwacht werden muß bis zum Standpunkt, daß eine Überwachung bei einem kleinen Forum mit wenig "Verkehr" nicht mal täglich zu erfolgen hat.

Die Überwachungspflicht durch den Betreiber erstreckt sich aber ohnehin nur auf Rechtsverstöße, die der Betreiber selber erkennen kann.

Ob z.B. ein Foto rechtmäßig oder unrechtmäßig gepostet wird, kann der Betreiber nicht erkennen. Kenntnis von einer möglichen unrechtmäßigen Veröffentlichung bekommt er erst in dem Moment, in dem sich jemand beschwert. Bei Beleidigungen ist es vergleichsweise einfach, die sollte man erkennen können. Ob eine Äußerung indessen eine "üble Nachrede" oder "Verleumdung" ist, kann man objektiv erst beurteilen, wenn die Tatsachen kennt. Und von möglichen Tatsachen hat man als Betreiber eben auch erst Kenntnis, wenn sich einer beschwert.

Zitat:
Ich kenne Beispiele, wo der Betrieber/Admin gar nicht im Forum unterwegs ist, sondern dieses durch Zweite beaufsichtigen lässt
Das ist ihm unbenommen - nur: er haftet im Zweifelsfall auch für die Unfähigkeit/Untätigkeit seiner Handlungsgehilfen.

Zitat:
muss sich auf die Arbeit seiner Mods verlassen.
Und sie verantworten. Deshalb sollte man seine Mods genau aussuchen...

Zitat:
Da fällt mir was ein: Darf ein Forenbetreiber den Gerichtsort wählen oder vorgeben? Nach was richtet sich das? Standort des Servers, Heimatort des Betreibers oder nach dem Kläger?
Im Prinzip kann sich der Abmahnende bei "Internetstreitigkeiten" den Gerichtsort aussuchen, da die Rechtsverletzung ja überall stattfindet. Einige Urteile höherer Gerichte haben das in der letzten Zeit aber etwas eingeschränkt, wenn ich richtig erinnere.

Davon abgesehen gilt: einen Gerichtsstand vereinbaren können nur Vollkaufleute untereinander. Bei Streitigkeiten zwischen Voll- und Nichtkaufleuten ist Gerichtsstand immer der Wohnort des Nichtkaufmanns, bei Streitigkeiten unter Nichtkaufleuten der des Beklagten.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #13 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 20:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2010
Beiträge: 18
Standard AW: Wer würde die Kosten tragen?

Dieses fiktive Beispiel zeigt meiner Meinung nach klar, dass klare rechtliche Regeln für Foren fehlen! Meiner Meinung müssten Foren technisch so aufgebaut sein, dass

1. User sich nur mit Angabe und Überprüfung ihres Namens und Adresse anmelden können.
2. Diese Daten geschützt sind
3. Trotzdem ein Nickname verwendet werden kann
3. Bei Verleumdungen/Beleidigungen wie im Bsp. genannt, zuerst der Forenbetreiber infomiert werden muss.
4. Dieser innerhalb z.B. 1 Stunde den Beitrag / die Beiträge entfernen muss.
5. Den "Täter" deaktivieren muss
6. Im Falle einer Klage berechtigt ist, die Daten des "Täters" an Polizei/Behörden auszuhändigen.

Wer verdient den bei diesem ganzen HickHack? Alle die mit dem Rechtssystem zu haben - der Staat und die Anwälte!

Ist wie mit den Zigaretten, der Staat verdient, die Kassenversicherten zahlen.
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  #14 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 22:31
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Wer würde die Kosten tragen?

Dass der Staat mit jedem Prozess verdient, ist einfach agrundtief falsch. Vielmehr legt er drauf.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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