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| Anzeige mich würde mal de Sachverhalt für folgenden fiktiven Fall interessieren (zum Glück ists noch nie soweit gekommen, oder konnte ich davon lesen). 1. Es schreibt eine dritte Person eine Art Verleumdung/Rufmord in ein Forum, von dem der Forumsbetreiber natürlich nichts weiß. 2. Der Geschädigte rennt zum Anwalt und der Anwalt schickt eine Aufforderung an den Forumsbetreiber/Domainbesitzer, dass er dieses rausnehmen/löschen soll, inkl. Einforderung der Kosten für diese Aktion. Frage 1: Die Kosten für diese Anwaltsauktion muss wer tragen - Die geschädigte Person oder der Forumsbetreiber/Domainbesitzer? Frage 2: Ist es überhaupt rechtes direkt zum Anwalt zu gehen, oder muss die geschädigte Person vorher erst persönlich Kontakt zum Forumsbetreiber/Domainbesitzer aufgenommen werden (telefonisch oder schriftlich sei mal dahingestellt)? Frage 3: Kann der Forumsbetreiber/Domainbesitzer den User, sollte er seine Daten haben, ebenfalls verklagen und das Geld, sollte er das zahlen müssen, einklagen? Frage 4: Wie verhält sich das Ganze, wenn der Forumsbetreiber diese Aussage selbst getätigt hat (damit hat er ja Kenntnis davon)? Ich weiß aus der Vergangenheit und bisherigen Rechtsprechungen, dass ein Forumsbetreiber nicht für solche Aussagen verantwortlich gemacht werden kann, aber es kann von ihm gefordert werden, dass er diese Aussagen raus nimmt. Leider konnte ich obige Sachverhalte nie in Erfahrung bringen, wie es sich damit verhält.
__________________ Gruß, Lars |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hi, meine FReundin die gestern auf einem Seminar in Stuttgart zu dem Thema war erklärte mir gerade folgendes: Der Betreiber kann erst haftbar gemacht werden, wenn er von der Aussage Kenntnis hätte. Dann müsse er allerdings gegen die unrühmlichen Aussagen etwas tun. Folglich wäre deine Antwort für Frage 1 nicht korrekt. Bist du dir sicher mit deiner Aussage? Hab da glaub auch schon in der c#t Wenn ein Betreiber die Kontaktdaten, wie z.b. die Adresse hätte, wäre er damit aus dem Schneider, da er dann dem Kläger dessen Daten übermitteln drüfte. Oder müsste der Betreiber dann selber den Forumsuser auf Schadensersatz verklagen. Ich seh schon ein Forumsbetreiber sollte tunlichst eine Rechtsschutzversicherung haben, die auch solche Dinge abdeckt.
__________________ Gruß, Lars |
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Kurz: Der Betreiber eines Forums hat Kontrollpflichten und somit hätte er kenntnis haben können. Und genau das macht dann seine Verantwortlichkeit aus. Und deswegen gehe ich davon aus: Der Betreiber haftet, wenn es erst eines Anwalts bedarf um sowas zu entfernen. Denn in der Zeit hätte er es auch mitbekommen müssen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Da hast du natürlich recht. Du sprichst den Fall an, dass der Geschädigter den Betreiber auffordert und dieser der Auffroderung nicht nachkommt und dann einen Anwalt einschaltet. In dem Fall hast du sicherlich recht. Der Fall ist aber anders aufgebaut, zumindest hatte ich es oben so versucht zu erklären: Geschädigter geht direkt zum Anwalt und der Betreiber bekommt von diesem Post inkl. einer Schadensersatzklage/ABmahnung/..., obwohl er davon eben bis dato KEINE Kenntnisse gehabt haben kann. Sprich der Geschädigt versucht den Betreiber die Kosten für den Anwalt oder andere Kosten direkt einzuklagen (keine Ahnung ob das geht). Nur um diesen Sachverhalt ging es.
__________________ Gruß, Lars |
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