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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 08.11.2008, 19:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2008
Beiträge: 5
Standard offensichtlich defekte Ware von privatem Verkäufer


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Hallo,

ein privater Käufer ersteigert von einem privaten Verkäufer ein Ersatzteil, das in der Auktion mit "gebrauchtem guten Zustand" beschrieben wurde.

Der Käufer erhält das Ersatzteil mit einem offensichtlichen Schaden, der keines Falls beim Versand passiert sein kann und auch für Laien auf den ersten Blick sichtbar ist (Bruchstelle) - also auch für den Verkäufer.

Ist das dann ein "arglistig" verschwiegener Schaden oder kann der Verkäufer sich auf den Zusatz "verkauf von Privat ohne Gewährleistung und Rückgaberecht" beziehen.

Es sieht so aus, als wäre bewusst Schrott angeboten worden und der Verkäufer fühlt sich mit dem Zusatz absolut sicher.

Wie seht Ihr das?

LG
Mops
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  #2 (permalink)  
Alt 08.11.2008, 21:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: offensichtlich defekte Ware von privatem Verkäufer

Auch ein privater Verkäufer kann sich durch den Zusatz nicht von der Sachmängelhaftung befreien, wenn beschriebene (oder zu erwartende Eigenschaften) nicht gegeben sind.
Die Sicherheit des Verkäufers würde ich als trügerisch ansehen

Wichtig ist allerdings, dass der Käufer nachweisen kann, dass der Schaden nicht bei ihm passiert ist - und das kann manchmal schwer werden. Da helfen nur Zeugen und eine gewissenhafte Dokumentation des Schadens - am besten in Beisein des Zustellers/Lieferanten.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2008, 13:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2008
Beiträge: 5
Standard AW: offensichtlich defekte Ware von privatem Verkäufer

der Schaden ist auf der Rückseite des Artikels und das Foto in der Beschreibung ist recht klein und von vorne. Es ist aber auf der dem Foto etwas zu sehen, was auf den Schaden der Rückseite schließen lässt. Nur wussen wir das als Laien nicht.

Lt. Werkstatt kann solch ein Schaden nur durch einen "bestimmten" Unfall entstehen und davon muss der Verkäufer dann auch gewusst haben.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.11.2008, 13:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2008
Beiträge: 5
Standard AW: offensichtlich defekte Ware von privatem Verkäufer

Nachtrag:
Müsste in solchen Fällen der Verkäufer auch die Hin- und Rücksendekosten erstatten?
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  #5 (permalink)  
Alt 09.11.2008, 13:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: offensichtlich defekte Ware von privatem Verkäufer

Wen ein Sachmangel nachgewiesen werden kann, ja. Und alle weiteren Kosten und Auslagen.
Zitat:
der Schaden ist auf der Rückseite des Artikels und das Foto in der Beschreibung ist recht klein und von vorne. Es ist aber auf der dem Foto etwas zu sehen, was auf den Schaden der Rückseite schließen lässt. Nur wussen wir das als Laien nicht.

Lt. Werkstatt kann solch ein Schaden nur durch einen "bestimmten" Unfall entstehen und davon muss der Verkäufer dann auch gewusst haben.
Das würde in einem Rechtsstreit aber noch nicht ganz sicher beweisen, dass der Schaden bereits da war.
Derartige Probleme sind immer sehr schwierig, da hier in der Regel Wort gegen Wort steht.
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