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| Anzeige Wie sieht es mit der IP Speicherung bei Imagehostern aus? Angenommen irgendjemand findet ein Bild was ihm nicht gefällt und beauftragt einen Anwalt eine Abmahnung oder sonstiges zu formulieren. Hilft einem eine gespeicherte IP dann in irgendeinerweise weiter? Flunky |
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| Zitat:
Zitat:
Wen irgendjemand mit einem Bild zum Beispiel Rechte verletzt (Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrechte) kann der, dessen Rechte verletzt werden, sicherlich dagegen vorgehen. Aber so eine "pauschale" Formulierung wie in deiner Frage ist einfach Unsinn. Zitat:
Als Imagehoster sollte man sich nicht darauf verlassen darüber Auskunft zu bekommen, besser ist, als Betreiber kümmert man sich selbst um die Bestätigug der Identität. Denn auf der anderen Seite haftet der Betreiber, wenn bei einem Rechtsverstoß der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Es geht mir darum ob die Speicherung wirklich sinn macht. Eine andere möglichkeit rauszufinden welche Person was hochgeladen hat existiert ja nicht. Höchstens bei Registrierten Benutzern anhand der Email Adresse. Flunky |
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Zitat:
Die einzige Möglichkeit ist Registrierung und Postident. Dann weiss man, dass derjenioge wirklich existiert, wenn er aber umzieht läuft man auch wieder hinterher. Wenn man solche Dienste anbietet sollte man sich entweder etwas einfallen lassen oder damit leben, dass man rechtlich belangt werden kann ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Daß einem ein Bild nicht gefällt, ist aber keine ausreichende Grundlage für eine Abmahnung.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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