Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > E-Commerce

E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2008, 14:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 3
Standard Informationspflichten im E-Commerce


Anzeige
Hallo. Wie sollen unten aufgeführte Informationspflichten umgesetzt werden?

Wie und an welcher Stelle soll z.B. darüber informiert werden in welchen Sprachen der Vertragsschluss zur Verfügung steht, wie der Vertragstext gespeichert wird, wie die Schritte zum Vertragsschluss sind oder wie der Vertragstext den Kunden zugänglich gemacht wird?

Das ergibt sich doch eigentlich von selbst wenn man bestellt.

Vielleicht verstehe ich dieses Gesetz auch falsch, aber für mich hört sich das so an, als müsste man noch einmal extra darüber informieren. Nur wie und wo?


Informationspflichten im E-Commerce
 Generellte Pflichten (§ 312e BGB & § 3 BGB-InfoV)
 Schritte bis zum Vertragsschluss
 Für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprachen
 Information über Speicherung des Vertragstextes und wie er
dem Kunden zugänglich gemacht wird
 Möglichkeit zur Korrektur von Eingabefehlern
 Möglichkeit des Abrufs und der Speicherung von AGB „bei
Vertragsschluss“
 Verhaltenskodizes und Zugangsmöglichkeit
 Bestätigung des Eingangs der Bestellung –
„Eingangsbestätigung“, nicht „Auftragsbestätigung“
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2008, 19:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Informationspflichten im E-Commerce

Man muss nicht "nochmal extra" informieren - man muss einfach nur informieren. Wenn man das schon mal macht - gut. Wenn nicht, muss man es eben.
Das Problem ist nur: Wenn man irgendwie so informiert das es kein Mensch findet oder nicht lesen kann, dann ist das so gut wie nicht informiert. Man sollte deshalb die erforderlichen Informationen immer deutlich, leicht zugänglich, erkennbar und in normaler Schriftgröße machen.
Zitat:
Wie sollen unten aufgeführte Informationspflichten umgesetzt werden?
Da dies immer im Einzelfall zu entscheiden ist (wo, wie, Position, ZUgang ...) sollte man für solche Fragen professionelle Hilfe zu Rate ziehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Welche Informationspflichten bei My-Hammer? minikleinwagenfahrer E-Commerce 1 10.01.2008 20:40
e-commerce - dringend Rat gesucht Anonymous E-Commerce 2 22.06.2005 00:30
GEMA VERGÜTUNG BEI E-COMMERCE Anonymous E-Commerce 1 02.06.2005 22:34
Umfrage wegen Diplomarbeit: E-Commerce Anonymous E-Commerce 0 02.06.2004 12:58
Zahlen und Statistiken zu E-Commerce Anonymous E-Commerce 1 29.04.2004 06:58



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:26 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46