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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige bin noch nicht so bewandert im Internetrecht. Hoffe das ich hier die richtige Sparte gefunden habe. Meine Frage: Der Domaininhaber D der gleichzeitig auch als Admin-C eingetragen ist, hat sich von Webdesigner W eine Seite erstellen lassen, ohne Rechnung, ohne das er irgendwelche Zugangsdaten o.ä. vom Provider besitzt. Der Webdesigner hat alles für ihn gemacht, hat auch als einziger die Zugangsdaten. Nachdem nun D nicht mehr mit W zusammen arbeiten möchte, sagt W das für die Nutzung des Designes, welches D selbst ausgesucht hat, eine Pauschale X für einen gewissen Zeitraum zu entrichten ist (da dies üblich wäre) und nach Ablauf des Zeitraumes das Design und die Seite geändert werden muss, da das Recht auf das Design bei W liegt und die zukünftige Seite nicht mehr der alten Seite ähneln darf. Die Seite ist aber in den Farben so gehalten wie D sein gesamtes CI hält. Ist dies überhaupt rechtens, kann man etwas gegen W unternehmen? Wäre für hilfreiche Beiträge sehr dankbar. VG Del296 |
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| Der Designer hat durchaus ein Urheberrecht am Layout - das ist aber nicht der Inhalt, es sei denn selbst das hat W alles gemacht. Somit würde ich die Forderungen des W durchaus als berechtigt ansehen, wenn nicht vorher (nachweislich) andere Regelungen bestanden (zum beispiel kostenlose Überlassung und Nutzungsrecht)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Kommt draauf an, inwieweit W selbst schöpferisch tätig geworden ist oder nur das von D übernommen hat - also ob es eher eine Designarbeit war, wo selbst Elemente entwickelt, ersteöllt und entworfen werden mussten oder ob es nur eine Programmierarbeit war, die gelieferte Bilder, Elemente, Farben ... in einem HTML Dokument zusammengestellt hat. Die Frage ist, wer hat das eigentliche Werk geschaffen (damit ist nicht die Idee gemeint)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ok! Soweit ich informiert bin handelte es sich zum grössten Teil nur um die Programmierarbeit, sprich die Umsetzung der Ideen von D. Diese hat W aber alle alleine durchgeführt und anschliessend von D abnicken lassen. Hat W auch ein Mitspracherecht beim veröffentlichen des Inhaltes? Kann D im nachhinein eine Rechnung für die Arbeiten von W fordern? |
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