![]() | Bitte beachten Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. In diesem Forum darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Diskutieren Sie mit zum Thema: "Adresse verlangen erlaubt?" im Forum » Sonstiges zum Onlinerecht « |
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| Anzeige es geht um die Registrierung in Internetforen. Ich kenne da drei möglichkeiten bisher: 1. Man registriert sich und ist drin 2. Man registriert sich und bekommt eine Mail wo man die Registrierung bestätigen muss. 3. Man registriert sich und der Admin schaltet den Account manuell frei. Wie sieht es aus, wenn das Forum einen bei der Registrierung darauf hinweist, dass der Admin einen nicht einfach so freischaltet, sondern noch persönliche daten wie Realen Name, Adresse & Telefonnummer verlangt. Dh. man erhält eine Mail wo diese Daten abgefragt werden und zrückgeschickt werden müssen, damit man ins Forum kommt, bzw. der Admin einen freischaltet. Der Admin weißt explizit darauf hin, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden und unter Berücksichtgung der Datenschutzgesetze behandelt werden. Darf der Admin diese Daten überhaupt abfragen? Was ist, wenn man falsche Daten angibt? Kann der Admin einen dann was, auch wenn er darauf hinweist, dass Falschangaben ein Hausverbot nach sich zieht. Grundsätzlich was wären die Folgen aus so einer nicht mehr anonymen Registrierung für Admin und User? Über paar interessante Antworten würde ich mich freuen.
__________________ Gruß, Lars |
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Wenn man damit nicht einverstanden ist, muss man sich ja nicht registrieren. Zitat:
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__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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| Da ich mal wieder gerade dabei bin, die Nadeln im rechtlichen Heuhaufen zu suchen Zitat:
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| Hmm, klar, da hast du ja völlig Recht :smile: Kannst du ein Beispiel nennen, bei welchem der Anbieter die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten abhängig machen darf? Sprich: es müsste dem Nutzer ein anderer Zugang zu den Telemedien in zumutbarer Weise möglich sein. |
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Ist jetzt schlecht ein Beispiel zu nennen, wo die Registrierung davon abhängig gemacht wird, wenn es gesetzlich eigentlich ausgeschlossen ist
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| Selbstverständlich kann man den Abschluß eines Vertrages (und das ist die Anmeldung bei einem Forum o.ä.) davon abhängig machen, daß man Namen und ladungsfähige Anschrift des Vertragspartners kennt. Hier werden keine "Telemedien bereitgestellt", hier wird ein Vertrag über eine Mitgliedschaft in einem Forum, einer Community geschlossen, bzw. ein Vertrag über die Nutzung einer bestimmten Dienstleistung. (Wenn der Anbieter sein Angebot kostenpflichtig anbieten würde, wäre die Kenntnis der entsprechenden Daten sowieso zwingend...) Im übrigen hat der Betreiber eines Forums oder einer Community auch ein paar sehr gute Gründe dafür, genau wissen zu wollen, mit wem er es da zu tun hat... Nur so kann er nämlich einen User in Regress nehmen, wenn durch ihm durch dessen Rechtsverstoß (z.B. Urheberrechtsverletzung) ein Schaden entstanden ist.
__________________ Das "Rechtsberatungsgesetz" gilt entgegen dem Hinweis im Seitenkopf dieses Forums seit dem 1.7.2008 nicht mehr, und das neue "Rechtsdienstleistungsgesetz" lässt die Diskussion von konkreten rechtlichen Einzelfällen in Medien und WWW-Foren ausdrücklich zu. |
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