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  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 23:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2007
Beiträge: 19
Standard Adresse verlangen erlaubt?


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Hi,

es geht um die Registrierung in Internetforen.

Ich kenne da drei möglichkeiten bisher:

1. Man registriert sich und ist drin
2. Man registriert sich und bekommt eine Mail wo man die Registrierung bestätigen muss.
3. Man registriert sich und der Admin schaltet den Account manuell frei.

Wie sieht es aus, wenn das Forum einen bei der Registrierung darauf hinweist, dass der Admin einen nicht einfach so freischaltet, sondern noch persönliche daten wie Realen Name, Adresse & Telefonnummer verlangt. Dh. man erhält eine Mail wo diese Daten abgefragt werden und zrückgeschickt werden müssen, damit man ins Forum kommt, bzw. der Admin einen freischaltet. Der Admin weißt explizit darauf hin, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden und unter Berücksichtgung der Datenschutzgesetze behandelt werden.

Darf der Admin diese Daten überhaupt abfragen?
Was ist, wenn man falsche Daten angibt?
Kann der Admin einen dann was, auch wenn er darauf hinweist, dass Falschangaben ein Hausverbot nach sich zieht.

Grundsätzlich was wären die Folgen aus so einer nicht mehr anonymen Registrierung für Admin und User?

Über paar interessante Antworten würde ich mich freuen.
__________________
Gruß,
Lars
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  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2008, 00:06
Super-Moderator
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 7.359
Standard AW: Adresse verlangen erlaubt?

Zitat:
Darf der Admin diese Daten überhaupt abfragen?
Jeder darf die und soviel Daten abfragen, wie für den Betrieb der Seite erforderlich ist. Die Entscheidung darüber trifft der Betreiber, im Zweifel muss dann eben ein Gericht entscheiden. Insbesondere in Bezug auf die Problematik, die sich aus Foren ergibt (Rechteverstoß durch User) sehe ich das durchaus als gerechtfertigt an.
Wenn man damit nicht einverstanden ist, muss man sich ja nicht registrieren.
Zitat:
Was ist, wenn man falsche Daten angibt?
Dies wäre in dem Fall eine Straftat. (§§267 ff. StGB)
Zitat:
Kann der Admin einen dann was, auch wenn er darauf hinweist, dass Falschangaben ein Hausverbot nach sich zieht.
Neben dem Hausverbot all das was im StGB steht ...

Zitat:
Grundsätzlich was wären die Folgen aus so einer nicht mehr anonymen Registrierung für Admin und User?
Der Admin hätte etwas mehr Rechtssicherheit, der User ist sich bewusst, dass er nicht mehr tun und lassen kann, was er will. Der Admin bekommt vielleicht den einen oder anderen User weniger, auf den er verzichten kann. So mancher User sucht sich andere Foren, wo er glaubt anonym zu sein ...
__________________
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2008, 00:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 562
Standard AW: Adresse verlangen erlaubt?

Hmm, mir ist § 12 (3) TMG in den Sinn gekommen, kann ich aber nicht recht deuten..
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2008, 00:42
Super-Moderator
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 7.359
Standard AW: Adresse verlangen erlaubt?

Da ich mal wieder gerade dabei bin, die Nadeln im rechtlichen Heuhaufen zu suchen kann ich gleich hier weiter machen
Zitat:
(3) Der Diensteanbieter darf die Bereitstellung von Telemedien nicht von der Einwilligung des Nutzers in eine Verwendung seiner Daten für andere Zwecke abhängig machen, wenn dem Nutzer ein anderer Zugang zu diesen Telemedien nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist.
Hier geht es um die Verwendung, nicht die Speicherung. Von der "Abhängigkeit von der Angabe oder Speicherung" steht in diesem Paragraphen nichts. Und auch nichts von eigenen Zwecken (und dafür ist es gedacht, da keine Weitergabe an Dritte)
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  #5 (permalink)  
Alt 11.11.2008, 01:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2007
Beiträge: 19
Standard AW: Adresse verlangen erlaubt?

Danke, sehr lehrreich, vorallem mit Angabe der Paragraphen
__________________
Gruß,
Lars
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  #6 (permalink)  
Alt 11.11.2008, 01:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 562
Standard AW: Adresse verlangen erlaubt?

Hmm, klar, da hast du ja völlig Recht :smile:
Kannst du ein Beispiel nennen, bei welchem der Anbieter die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten abhängig machen darf? Sprich: es müsste dem Nutzer ein anderer Zugang zu den Telemedien in zumutbarer Weise möglich sein.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.11.2008, 01:40
Super-Moderator
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 7.359
Standard AW: Adresse verlangen erlaubt?

Zitat:
Kannst du ein Beispiel nennen, bei welchem der Anbieter die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten abhängig machen darf? Sprich: es müsste dem Nutzer ein anderer Zugang zu den Telemedien in zumutbarer Weise möglich sein.
Das ist eigentlich überall dort der Fall, wo man der Weitergabe der Daten zustimmen kann. Es darf eben nicht eingeschränkt werden, dass man sich nur registrieren oder teilnehmen darf, wenn man das Häkchen bei der Zustimmung macht. Ein schönes Beispiel sind Gewinnspiele

Ist jetzt schlecht ein Beispiel zu nennen, wo die Registrierung davon abhängig gemacht wird, wenn es gesetzlich eigentlich ausgeschlossen ist
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 17:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 377
Standard AW: Adresse verlangen erlaubt?

Selbstverständlich kann man den Abschluß eines Vertrages (und das ist die Anmeldung bei einem Forum o.ä.) davon abhängig machen, daß man Namen und ladungsfähige Anschrift des Vertragspartners kennt.

Hier werden keine "Telemedien bereitgestellt", hier wird ein Vertrag über eine Mitgliedschaft in einem Forum, einer Community geschlossen, bzw. ein Vertrag über die Nutzung einer bestimmten Dienstleistung.

(Wenn der Anbieter sein Angebot kostenpflichtig anbieten würde, wäre die Kenntnis der entsprechenden Daten sowieso zwingend...)

Im übrigen hat der Betreiber eines Forums oder einer Community auch ein paar sehr gute Gründe dafür, genau wissen zu wollen, mit wem er es da zu tun hat...

Nur so kann er nämlich einen User in Regress nehmen, wenn durch ihm durch dessen Rechtsverstoß (z.B. Urheberrechtsverletzung) ein Schaden entstanden ist.
__________________
Das "Rechtsberatungsgesetz" gilt entgegen dem Hinweis im Seitenkopf dieses Forums seit dem 1.7.2008 nicht mehr, und das neue "Rechtsdienstleistungsgesetz" lässt die Diskussion von konkreten rechtlichen Einzelfällen in Medien und WWW-Foren ausdrücklich zu.
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