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  #1 (permalink)  
Alt 11.11.2008, 10:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2008
Beiträge: 3
Standard Kommerzielle eBooks, Tutorials, etc. über Softwareprodukte


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Hallo zusammen,
eine kleine Frage zum Urheberrecht im weiteren Sinne.

Angenommen der IT-Experte A möchte sein gesammeltes Wissen in elektronischen Formaten wie zum Beispiel eBooks, Reference Cards oder Videotutorials niederschreiben und diese dann über eigene Websites oder vorhandene per-pay-download-Seiten anbieten (zum Beispiel 1€ pro Download).

1. Muss der Hersteller B der beschriebenen Software in jedem Fall informiert und um Erlaubnis gefragt werden? Machen das Buch-Autoren, die über eine gewisse Textverarbeitung schreiben, auch immer?

2. Macht es für A einen rechtlichen Unterschied, ob die beschriebene Software kommerziell oder zum Beispiel Freeware oder Open-Source ist?

3. Die grundsätzlichen Meinungen über die Verwendung von Screenshots (die für solche Arbeiten ja unerlässlich sind) gehen hier ziemlich auseinander. Gibt es dazu rechtskräftige Entscheidungen?

Dank und Gruß
Stesch
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  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2008, 19:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Kommerzielle eBooks, Tutorials, etc. über Softwareprodukte

Zitat:
1. Muss der Hersteller B der beschriebenen Software in jedem Fall informiert und um Erlaubnis gefragt werden? Machen das Buch-Autoren, die über eine gewisse Textverarbeitung schreiben, auch immer?
Meiner Meinung nach ja. Ich kenne das auch so.
Zitat:
2. Macht es für A einen rechtlichen Unterschied, ob die beschriebene Software kommerziell oder zum Beispiel Freeware oder Open-Source ist?
Meiner Meinung nach nein, Urheberrecht macht da keinen Unterschied.
Zitat:
3. Die grundsätzlichen Meinungen über die Verwendung von Screenshots (die für solche Arbeiten ja unerlässlich sind) gehen hier ziemlich auseinander. Gibt es dazu rechtskräftige Entscheidungen?
Mir sind keine bekannt. Dann gäbe es aber bestimmt eine einheitliche Regelung, aber immer noch unterschiedliche Meinungen
Ich würde sagen, die Verwendung von Screenshots kann man auch bei 1. (der Anfrage) moit dem Urheber sauber klären - es muss da ja nur allgemein geklärt werden, nicht jeder einzelne.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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