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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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Alt 12.11.2008, 00:07
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Registriert seit: 11.11.2008
Beiträge: 1
Standard Wer hat bei Einigung über Rücksendung zuerst zu liefern?


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Hallo

Privatkäufer A hat bei Privatverkäufer B einen Komplett-Computer (iMac; Austausch der Komponenten ist nicht möglich) ersteigert. Als Leistungsmerkmale wurde ein Prozessor als Intel Core 2 Duo 2.16 GHz, sowie eine Grafikkarte mit 256 Mb Speicher beschrieben. Geliefert wurde von B jedoch ein iMac mit einem Intel Core Duo 2.0 GHz sowie einer 128 Mb Grafikkarte (Vorgängerversion).
Die beiden Mängel wurden sofort reklamiert, weitere sind nicht ausgeschlossen, wurden jedoch auch nicht gesucht und gefunden.
B erkennt sich schuldig und schlägt den Rückversand der Ware vor und möchte nach Erhalt der Ware den Kaufbetrag inkl. Versandkosten, sowie die Rückversandkosten erstatten.
Eine Nachbesserung wurde nicht verhandelt.
Käufer A traut Verkäufer B jedoch nicht mehr und will am Ende nicht ohne Geld und Computer darstehen, so daß Käufer A den Rückversand über ILOXX SafeTrade abwickeln möchte. Käufer A verlangt von Verkäufer B auch diese Kosten zu übernehmen. B lehnt ab, woraufhin A den Versand über Nachnahme vorschlägt, wobei auch B die Nachnahmekosten zu tragen habe. Auch dieses wird von B abgelehnt, da dieser zuvor den Computer in Augenschein nehmen möchte, ob eventuell A Mängel verursacht hat.

Fragen sind:
Kann A verlangen, dass B die Kosten für den Nachnahmeversand oder die Kosten für den Treuhänder übernimmt?
Hat A einen erneuten Vertrauensvorschuß zu leisten oder kann A darauf bestehen, dass zuerst der Kaufpreis inkl. der Versandkosten überwiesen wird und dann die Ware versendet wird?
Sollte keine Einigung erzielt werden, kann A nun letztendlich Nachbesserung verlangen? Hat B dann zuerst zu liefern oder muss A vorerst den Computer zurücksenden und dann auf Nachbesserung warten?
Was ist wenn B bei Rücksendung auf einmal Mängel deklariert die bei Absendung nicht vorlagen oder bisher nicht entdeckt und deklariert sind?
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